"Totschlag", so der Vorwurf, der vor der 1. Großen Strafkammer am Landgericht Schweinfurt gegen einen 25-Jährigen erhoben wird. Am 1. Mai 2020, so die Anklage, soll er in einer Ortschaft im Landkreis Rhön-Grabfeld seinen Mitbewohner nach einem Streit in der gemeinsamen Wohnung mit einem Messer mehrfach attackiert haben, bis der drei Jahre jüngere Mann schließlich im Badezimmer verblutete.
Der Angeschuldigte äußerte sich nicht zur Tat. Das war offensichtlich im Vorfeld mit dem Verteidiger anders besprochen, denn auch der war überrascht und bat um kurzzeitige Unterbrechung der eben erst begonnenen Verhandlung, um noch einmal mit seinem Mandanten zu sprechen. Doch der blieb bei seinem Entschluss, keine Angaben zu machen.
So bleibt vorerst nur die Anklageschrift, der zu entnehmen ist, was am 1. Mai in der von drei jungen Männern bewohnten Dreizimmerwohnung geschehen sein soll. Im Verlauf des Streits, der zunächst mit Worten ausgetragen wurde und von dem man bislang nicht weiß, worum es gegangen ist, soll der Angeklagte zu einem knapp zehn Zentimeter langen Edelstahlmesser gegriffen und seinem Mitbewohner, wie die Obduktion ergab, mindestens 14 Messerstiche beigebracht haben. Zunächst am Rücken und im Bereich der Wirbelsäule, dann an Armen, Händen und am Hals, wo eine Hauptschlagader getroffen wurde, so dass er aufgrund des hohen Blutverlustes seinen Verletzungen erlag.
Opfer hat wohl noch versucht sich mit einer Bratpfanne vor den Angriffen zu schützen
Der Schwerverletzte, das ergab die Spurenlage, ging nach den ersten Angriffen wohl erst zu Boden, versuchte dann noch in Richtung Eingangstür zu entkommen. Dabei habe er versucht, sich mit einer Metallpfanne gegen weitere Angriffe zu schützen, kollabierte aber im Bereich der geöffneten Badezimmertür, sank nach hinten weg und starb wenig später.
Der Angeklagte unternahm keinen Versuch zu fliehen, wurde nach der Tat ohne Gegenwehr am Tatort verhaftet und sitzt seither in Untersuchungshaft. Ein Nachbar, der im Garten mit seinem Hund gespielt hatte, schilderte im Zeugenstand, wie er den Angeklagten noch bevor die Polizei vor Ort war, am Fenster seiner Wohnung gesehen hat. Der ihm flüchtig bekannte junge Mann habe dort mit Gesten auf die Eingangstür gezeigt. Als der Zeuge schließlich den Gesten folgte und zur Haustür der nebenliegenden Wohnung kam, habe der nun Angeklagte von einer Schlägerei gesprochen und dass sein Freund tot sei. Auf die Frage, wann das denn passiert sei, habe der Angeklagte geantwortet "vor einer halben Stunde".
Überall Blut in der Wohnung
Als die Polizei am Tatort eintraf, hatten sich im Hof des Anwesens schon einige Menschen versammelt. Ein Polizist schilderte im Zeugenstand, dass der Angeklagte vor Ort davon sprach, dass er seinen Mitbewohner "gestochen" hat. Der Streifenpolizist fand eine Wohnung voller massiver Blutspuren vor, das Messer, die vermutliche Tatwaffe, auf dem Tisch im Wohnzimmer, die vom Opfer zur Verteidigung genutzte Bratpfanne im Flur.
Der Gerichtsmediziner, der das 22 Jahre alte Opfer obduziert hatte, stellte neben der tödlichen Verletzung der Halsschlagader auch nicht unerhebliche Stichverletzungen im Brustraum und im Bereich von Lunge und Leber fest. Auch am Angeklagten, der selbst nicht verletzt wurde, fanden sich Blutanhaftungen – zum Beispiel an Unterschenkel, Fußsohlen und unter den Fingernägeln.
An den folgenden Verhandlungstagen sollen weitere Zeugen und ein Gutachter gehört werden. Wichtig wäre die Aussage des seinerzeit dritten Mitbewohners, der bereits zum ersten Verhandlungstag geladen war, aber nicht erschienen ist.