Eine Schweinfurter Bürgerin hat 2015 unter dem Dach der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Schweinfurt-Haßberge eine Namensstiftung zugunsten der Musikschule Schweinfurt gegründet. Die inzwischen verstorbene Stifterin hatte in ihrem Nachlass die Stiftung als Erbin eingesetzt, was der Musikschule in diesem Jahr einen Ausschüt-tungsbetrag in Höhe von 13.000 Euro beschert. Darüber berichtet Sparkasse Schweinfurt-Haßberge in einer Pressemitteilung, der die folgenden Informationen entnommen sind.
Gemeinsam mit dem Stiftungsberater der Sparkasse Erich Kuhn übergab Vorstandsvorsitzender Peter Schleich den Ausschüttungsbetrag symbolisch an die musikalisch-pädagogische Leiterin der Musikschule, Andrea Schärringer, sowie Verwaltungsleiter Thomas Barisch. „Mit einer Stiftung kann man nachhaltig Gutes tun, in der Gesellschaft etwas im eigenen Sinne bewegen und sich aktiv für ein Thema einsetzen – was man am Beispiel dieser Stiftung sehr gut nachvollziehen kann. Gleichzeitig regelt man seinen Nachlass und schützt sein Vermögen. Mit der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Schweinfurt-Haßberge geht das besonders einfach und kostengünstig“, so Peter Schleich.
Musikalische Ausbildung trotz begrenzter finanzieller Mittel
Andrea Schärringer und Thomas Barisch freuten sich sehr über die hohe Ausschüttung. Ihrer Überzeugung nach wird mit diesem Betrag eine wertvolle Unterstützung geleistet, auch interessierten und begabten Kindern mit begrenzten finanziellen Mitteln eine musikalische Ausbildung zu ermöglichen. Diese zweckgebundene Verwendung der Erträge lag der Stifterin sehr am Herzen und wurde bereits zu Lebzeiten von ihr festgelegt.
Mit einem Startkapital von 25.000 Euro kann man bei der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Schweinfurt-Haßberge eine eigene Namensstiftung gründen und die zu fördernde Einrichtung sowie den Zweck selbst bestimmen. Stiftungsbeträge können steuerlich geltend gemacht. Für die Stiftung fällt keine Schenkungs-, Erbschafts- oder Ertragssteuer an.