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Schweinfurt
Stieftochter gefesselt und vergewaltigt?
Hat ein 58-Jähriger seine Stieftochter ab ihrem elften Lebensjahr mehrfach schwer sexuell missbraucht und vergewaltigt? Vor Gericht in Schweinfurt schweigt er zum Anklagevorwurf.
Der 58-Jährige, der seine minderjährige Stieftochter über Jahre sexuell schwer missbraucht und vergewaltigt haben soll, wird zum Prozess in Schweinfurt aus der Untersuchungshaft vorgeführt.
Foto: Oliver Berg/dpa | Der 58-Jährige, der seine minderjährige Stieftochter über Jahre sexuell schwer missbraucht und vergewaltigt haben soll, wird zum Prozess in Schweinfurt aus der Untersuchungshaft vorgeführt.
Stefan Sauer
Stefan Sauer
 |  aktualisiert: 03.12.2019 11:23 Uhr

Wenn es zutrifft, was der Staatsanwalt am Montagmorgen vor der Großen Jugendkammer des Landgerichts vorträgt, hat sich der 58-jährige Angeklagte aus dem Landkreis Schweinfurt in einer besonders widerwärtigen und teils brutalen Weise an seiner Stieftochter vergangen.    

Die Übergriffe sollen im Herbst 2015 begonnen haben, als das Mädchen gerade elf Jahre alt war. Da habe der Stiefvater dem Kind in einem Hotelzimmer in Thüringen Alkohol gegeben, bis es angetrunken war und sich ins Bett legte. Dann hat er laut Anklage ihre Jeans heruntergezogen und sie sexuell missbraucht. Er sei übers Wochenende alleine mit der Elfjährigen dorthin gefahren, um angeblich mit ihr schulische und familiäre Probleme zu besprechen. Im Winter 2015 soll er abends im Zimmer des Mädchens, als es schlief, sich erneut an dem Kind vergriffen haben. 

Kind in abgelegener Hütte gefesselt

Im Januar 2016 ist er laut Anklageschrift mit der damals zwölfjährigen Stieftochter unter dem Vorwand, einen Ausflug ins Disneyland bei Paris vorzubereiten, zu einer abgelegenen Hütte gefahren. Dort habe er sie mit Handschellen gefesselt, ihr den Mund zugehalten und gedroht, es werde etwas passieren, wenn sie schreie. Ferner habe er eine Gasdruckpistole auf den Nachttisch gelegt, um ihr zu demonstrieren, dass Widerstand zwecklos sei, so der Staatsanwalt. Dann habe er sie vergewaltigt, ihr den Mund zugehalten, als sie weinte. Nach dem Missbrauch habe er gesagt, nach dem, was geschehen sei, könne er sie nicht mehr nach Hause gehen lassen. Erst auf ihr Versprechen, niemandem davon zu erzählen, sei er mit der Stieftochter zurück nach Hause gefahren.     

Zwischen Dezember 2017 und Juli 2018 soll der Mann viermal in seinem Schlafzimmer den Geschlechtsverkehr mit dem Kind ausgeführt haben. Im Mai 2018 habe er die Stieftochter auf einem Parkplatz in seinem Lkw mehrfach schwer vergewaltigt, nachdem er sie mit Handschellen gefesselt hatte, so die Anklage. Er habe dabei mit der Schutzbefohlenen den ungeschützten Geschlechtsverkehr durchgeführt. Dabei habe er vorgegeben, sie mit dem Lkw zu einem polizeilichen Vernehmungstermin zu fahren, bei dem sie als Zeugin in einem Ermittlungsverfahren aussagen sollte, das gegen ihn, den Angeklagten, geführt wurde. Und: In mindestens vier weiteren Fällen soll der Stiefvater 2018 mit der damals 14-Jährigen gegen deren Willen den Geschlechtsverkehr durchgeführt haben, so der Staatsanwalt.

Besonders schwere Vergewaltigung

Insgesamt wirft der Anklagevertreter dem 58-jährigen gelernten Kraftfahrer schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes in vier Fällen sowie Vergewaltigung, schwere und besonders schwere Vergewaltigung in jeweils einem Fall, sowie sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen in fünf Fällen vor. Zu allen Vorwürfen schweigt der Angeklagte, seit 23. August 2018 befindet er sich in Untersuchungshaft.

Die mehrstündige Vernehmung des Opfers durch das Gericht fand zum Prozessauftakt unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Insgesamt hat die Große Jugendkammer fünf Verhandlungstage angesetzt.      

 
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    Ohne Worte!!!
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    Wo war hier die Mutter! Es gibt nichts, was man da noch dazu sagen kann! Widerlich, abscheulich und fassungslos was in unserer Gesellschaft passiert, manche Menschen haben vor nichts mehr Skrupel. Dieser Mensch muss weggesperrt werden für immer! Pfui Teufel! Solche Nachrichten machen einen traurig ,wütend und ohnmächtig. Wie soll oder kann man seine Kinder vor solchen Ungeheuern schützen?
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