Mit nur 17 Minuten war die öffentliche Sitzung des Ferienausschusses des Gerolzhöfer Stadtrats am Montag rekordverdächtig kurz. Einziger größerer Tagesordnungspunkt war die Entscheidung über eine Sicherung des Vorkaufsrechts für Bahngrundstücke.
Deswegen hatte 2. Bürgermeister Erich Servatius die Sitzung auch einberufen müssen. Eine Kommune hat nämlich nur eine zweimonatige Frist, um ein Vorkaufsrecht nach dem Eigentümerwechsel von der Deutschen Bahn auf die Firma Gleisrückbau Meißner geltend zu machen. Und diese Frist, das Kaufinteresse anzuzeigen, ist fast abgelaufen.
Nach intensiver Vorberatung im nichtöffentlichen Teil entschied der gerade so beschlussfähige Ausschuss (nur fünf Mitglieder und der Bürgermeister waren da), mit 5:1 Stimmen, für das Vorkaufsrecht eine Satzung aufzustellen. Nach Paragraf 25 des Baugesetzbuches kann das eine Gemeinde in Gebieten tun, in denen sie städtebauliche Maßnahmen in Betracht zieht. Sie kann zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Satzung Flächen bezeichnen, an denen ihr ein Vorkaufsrecht an den Grundstücken zusteht.
Konkret sind das die Flächen zwischen der gewerblichen Bebauung an der Nikolaus-Fey-Straße/Lohmühlenweg im Westen (nahe der Firma Kirchner) und an der Kolpingstraße im Osten (dort, wo früher der Agrarhandel Wolf angesiedelt war), weiter die Trasse zwischen dem Bahnübergang an der Frankenwinheimer Straße und dem Bahnübergang an der Dreimühlenstraße zur Weißen Marter, zwischen diesem Bahnübergang und der Kläranlage und schließlich zwischen dem Baugebiet "Nützelbach I" und dem Volkachbach.
Die Stadt will sich das Vorkaufsrecht für diese Grundstücke sichern, weil sie eine Verbesserung der Situation an den Bahnübergängen anstrebt und Parkflächen errichten will. Ferner will sie dort eine Bauleitplanung aufstellen und eine Innenentwicklung betreiben.
Burkhard Wächter stimmte gegen die Satzung. Er sieht den Geländeanspruch als zu weit gefasst. Dazu fehlt ihm eine Konkretisierung des öffentlichen Interesses. Für die Sicherung der Bahnübergänge ist auch Wächter, aber nicht für die Geländeteile, die dazu nicht gebraucht werden. Ein Kauf verursache auch Kosten wie für die Grunderwerbsteuer und den Notar.
Dem entgegnete 2. Bürgermeister Erich Servatius, das Vorkaufsrecht werde wohl nicht in jedem Fall wahrgenommen. Die Stadt wolle nicht mit der Wirtschaft in Konkurrenz treten und habe auch nicht das Geld, die ganze Fläche zu kaufen.
Das Vorkaufsrecht hat im Moment allerdings nur theoretische Bedeutung, denn die Bahnstrecke ist nicht entwidmet. Das heißt, ein Bahnbetrieb könnte jederzeit wieder aufgenommen werden. In diesem Fall müsste sich die Stadt mit dem Streckenbetreiber absprechen, wenn sie die innerstädtischen Bahnübergänge besser sichern möchte, sagte der Vizebürgermeister am Dienstag auf Nachfrage.