Den Geschäftsführer einer Tochterfirma der Stadt bestimmen Stadtrat und Aufsichtsräte – die politischen Gremien. Die Vorauswahl ist Aufgabe des Personalamtsleiters der Stadt. Wenn ihm sein Dienstherr genehmigt, dies wegen angeblich zu vieler Überstunden in seiner Freizeit zu erledigen, tut der Beamte auf den ersten Blick nichts Unrechtes. Gleichwohl ist so ein Vorgehen fast nicht zu fassen. Die Sichtung und Vorauswahl von Bewerbungen für einen hoch dotierten Geschäftsführerposten ist kein Freizeitjob, der gesondert honoriert wird, sondern eine dienstliche Angelegenheit.
Das hätte OB Sebastian Remelé erkennen und diesen Auftrag an den Personalleiter so niemals erteilen dürfen. Sicher war er damals noch nicht lange im Amt. Er sitzt aber nicht erst seit gestern im Stadtrat, vor allem ist er auch Jurist. Indirekt räumt er den Fehler ein, was für ihn spricht.
Ein Debakel ist die Angelegenheit für den Personalleiter. Der gut bezahlte Amtsleiter macht einen Vorschlag zur Aufbesserung seiner Privatkasse. Er bestimmt den Stundensatz selbst, rechnet 151 (!) Stunden ab. Das entspricht einer vierwöchigen Arbeitszeit, für die er acht, zehn Wochenenden geopfert haben müsste, die eigentlich der Erholung dienen sollten. Der Personalchef stellt an seine Mitarbeiter stets hohe Ansprüche. Die Messlatte hat er selbst hoch gehängt, daran muss er auch sich jetzt messen lassen. Mit dieser Aktion hat der Personalamtsleiter massiv an Glaubwürdigkeit verloren, vor allem im Stadtrat. Wie will er dem erklären, dass er dafür 151 Stunden gebraucht hat. Hat er die 144 Absagen selbst eingetütet, zur Post gebracht – zum Stundenlohn von 50 Euro?