Bisher war es in Schweinfurt problemlos möglich, öffentliche Flächen, wie etwa Schulhöfe oder Sportanlagen zu nutzen. Die Regelung zur Benutzung dieser öffentlichen Anlagen wird sich in der Stadt Schweinfurt nun aber grundsätzlich ändern. Denn der Stadtrat beschloss in seiner Sitzung am Dienstag eine neue Anlagensatzung. Diese regelt etwa das Verhalten in städtischen Grünanlagen oder Spielplätzen. Ebenso waren bislang Schulhöfe und Schulgelände der Anlagensatzung unterworfen.
Wie die Stadtverwaltung mitteilte, sei der Impuls für eine Satzungsänderung aus der Schulleitung eines Gymnasiums gekommen. Dort habe die übergeordnete Regelung immer wieder zu Problemen geführt. Beispielsweise parkten Handwerker oder Lieferfahrzeuge nach Rücksprache mit der Schulleitung kurzzeitig auf dem Schulgelände, wurden daraufhin aber vom Außendienst des Amtes für öffentliche Ordnung kostenpflichtig verwarnt.
Wie Ordnungsreferent Jan von Lackum betonte, könne es etwa im Bereich des Alexander-von-Humboldt Gymnasiums zu erheblichen Störungen des Unterrichts kommen. Dort werden die Sportanlagen auch während des nachmittäglichen Schulsportbetriebs von einigen Bürgern genutzt. "Es soll ja auch verhindert werden, dass sich beispielsweise Unbekannte einfach an den Rand vom Mädchensport stellen können", so von Lackum.
Schulhöfe während des Unterrichts nicht mehr öffentlich
Die "öffentliche Widmung" werde insbesondere der Ausdehnung des Schulbetriebs auf Nachmittage nicht mehr gerecht. Diese und weitere Störungen sollen durch die Satzungsänderung vermieden werden. Aus Sicht der Stadtverwaltung bedürfe die Anlagensatzung aus dem Jahr 2001 dringend einer Überarbeitung.
Die angedachten Änderungen sehen vor, dass Zuständigkeiten nun klar definiert werden, so die Stadtverwaltung. Bisher beschränkte sich etwa das Hausrecht der Schulleitung auf das Schulgebäude. Nun sollen Schulhöfe nur noch außerhalb der Unterrichtszeiten als öffentlich eingestuft werden. Während der Unterrichtszeit, die pauschal von 7 bis 17 Uhr festgelegt wurde, besitzt die Schulleitung also auch dort das Hausrecht. Was nicht grundsätzlich bedeuten muss, dass Außenstehenden der Zugang verwehrt ist.
Neben Schulhöfen gelten vereinzelte Änderungen der Satzung auch für andere öffentliche Flächen. Damit soll insbesondere auf das Freizeitverhalten Einfluss genommen werden. Neben dem üblichen Verbot von Zigaretten- und Alkoholkonsum ist es etwa auf Spielplätzen neuerdings untersagt, Fahrradhelme oder vergleichbare Kopfbedeckungen bei der Benutzung von Spielgeräten zu tragen. Laut Stadtverwaltung soll dadurch verhindert werden, dass Köpfe von Kindern nicht mehr durch Löcher oder Luken rutschen können und es so zu Unfällen kommt. Der Beschlussvorschlag zur Veränderung der Anlagensatzung, die letztmals 2009 geändert wurde, wurde von den Stadträten einstimmig beschlossen.