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GEROLZHOFEN
Stadtrat gegen Einschränkung bei der Plakatierung
Norbert Vollmann
Norbert Vollmann
 |  aktualisiert: 04.02.2014 17:11 Uhr

Er „roch“ natürlich schon etwas, der kurz vor der Kommunalwahl in Bayern gestellte Antrag der „Bürger für Gerolzhofen“, die Plakatwerbung nur auf bestimmte, von der Stadt aufgestellte Plakatwände zu begrenzen, um so bei der Stadtrats- und Kreistagswahl als auch bei der Europawahl die Plakatflut einzudämmen und speziell die Altstadt vor einer Überfrachtung zu bewahren. Denn als Heinz Lorz, der Spitzenkandidat der neuen Liste, noch den Republikanern angehörte, war davon nie die Rede gewesen.

Die von Thomas Vizl und anderen erkannte „Durchsichtigkeit“ des Antrags, als auch die rechtliche Seite führten schließlich dazu, dass sich nur die Hand von Lorz für den Vorschlag hob, aber 19 Hände zum Zeichen der Ablehnung unten blieben.

Der Antragsteller selbst räumte eingangs ein, dass der Antrag vielleicht etwas zu spät gestellt worden sei, nachdem die CSU als erste Partei bereits vor geraumer Zeit in Gerolzhofen und Rügshofen Plakate aufgestellt hat. Zudem konnte Lorz nicht beziffern, was auf die Stadt durch die Aufstellung von Plakatwänden an Kosten zukommt. Andererseits, so Lorz, hätten sich Bürger darüber beklagt, dass vereinzelt noch bis Jahresende nicht abgeholte Plakate von den Wahlen des vergangenen Jahres im Stadtgebiet hingen.

CSU-Fraktionssprecherin Eva Maria Ott hielt als erste den Vorstoß für „sehr bedenklich“. Sie sah darin die Beschneidung eines Grundrechts, weshalb hier nicht regulierend eingegriffen werden sollte, schließlich hätten Parteien und Wählergruppierungen den Auftrag, an der politischen Willensbildung mitzuwirken. Dies geschehe eben auch über die Plakatwerbung.

Auch Ludolf Kneuer befand mit dem zusätzlichen Hinweis auf die Kreistagswahl für die SPD-Fraktion: „Es muss die Möglichkeit der Wahlwerbung geben“. Und Lieselotte Feller befürchtete obendrein negative Auswirkungen auf die heuer ebenfalls anstehende, bedeutende Europawahl, wenn es hier zu Einschränkungen kommen sollte.

Thomas Vizl betonte: „Ein Vierteljahr vorher diesen Antrag zu stellen, halte ich für komisch“. Es sollte jedem freistehen, Plakate einzusetzen. Der geo-net-Vertreter erinnerte als Alternative an den einst von der Gerolzhöfer Offenen Liste (GE-O-L) während ihrer Stadtratszugehörigkeit von 1984 bis 2002 praktizierten freiwilligen Verzicht auf die Aufstellung und Aufhängung von Plakaten.

Dass der Antrag von Lorz den Volkachbach runter gehen musste, war spätestens nach den Ausführungen von Verwaltungsleiter Johannes Lang zur rechtlichen Lage klar. Er wies auf den gesetzmäßig garantierten Anspruch der Parteien und Wählerlisten zur generellen Plakatierung hin. Dies gelte auch für den Fall, dass städtische Plakatwände aufgestellt werden sollten.

Während Burkard Wächter im Verlauf der Diskussion vorschlug über eine künftige Aufstellung von Plakaten im Altstadtbereich nachzudenken, stellte Arnulf Koch klipp und klar fest: „Die politische Information der Wähler muss möglich sein. Das ist eine Grundlage der Demokratie.“

Wie erwähnt, stimmte am Ende nur Heinz Lorz selbst dafür, die Plakatwerbung auf jeweils zwei Plakate auf festgelegten Feldern auf einer noch festzulegenden Zahl von Plakatwänden zu begrenzen.

Einigkeit herrschte indes darüber, künftig nach einer gewissen Frist nicht abgeholte Plakate im Stadtgebiet auf Kosten des Verursachers zu entfernen.

 
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