Die Grundlage von Mößleins Fleißarbeit bilden Regesten aus dem Staatsarchiv Würzburg, den Lokalteilen der örtlichen Zeitungen und aus Vereinschroniken. Eine Anzahl geschichtlicher Nachrichten über Gerolzhofen aus dem Staatsarchiv hatte Mößlein bereits durch die Einführungsarbeit ins Archivwesen, geleistet vom damaligen Kreisarchivpfleger Josef Katzenberger.
Ein Jahr lang Archive durchforstet
Als im Jahr 2000 die Heimatzeitung „Der Steigerwald-Bote“ ihr Erscheinen einstellte, reizte es Mößlein, dieses Zeitungsarchiv einmal gründlich zu durchforsten. Allein dafür opferte der pensionierte Lehrer die Werktage eines ganzen Jahres.
Einige geschichtliche Vorkenntnisse sollte der Nutzer des Regesten-Buchs allerdings mitbringen. Will er beispielsweise etwas zum FC Gerolzhofen erfahren, dann ist gut für ihn zu wissen, dass dieser Verein im Jahr 1917 gegründet wurde. Unter dieser Jahreszahl steht dann unter anderem zu lesen, wer den Verein noch während des Ersten Weltkriegs gegründet hat, wo die ersten Spiele ausgetragen wurden und wie die Mannschaft zu den Auswärtsspielen gelangte.
Weiteres, willkürlich herausgegriffenes Beispiel: Das Armenhaus in der Steingrabenstraße wurde 1859 erbaut. Es vereinte „alle unbehausten Arme unter einem Dach, das vom städtischen Zentrum weit genug entfernt lag und somit eine Beeinträchtigung der städtischen Visitenkarte, des Marktplatzes nicht zu befürchten war.“ Vorher waren die Armen mit Unterstützung aus der Armenkasse in den Armen- und Hirtenhäusern, in städtischen Türmen und bei Privatpersonen auf Kosten der Stadt untergebracht.
Mößleins Regesten-Buch enthält auch vieles, was – außer unter Experten vielleicht – bisher noch nicht bekannt war. Etwa, dass es in Gerolzhofen auch einen Ebracher Hof gegeben haben könnte. Konkret gemeint ist damit das heutige Anwesen Weinig in der Ludwig-Derleth-Straße, das auch als Geburtshaus Derleths gilt. „Solche Einträge sind aber oft nur eine Forschungsgrundlage“, sagt Mößlein.
Zu tun gäbe es noch viel. Eine dieser Arbeiten, die sich Mößlein nicht mehr aufbürden wollte, ist zum Beispiel eine saubere Registrierung aller Namen, die im Buch vorkommen.
Die Form, in der das Werk jetzt vorliegt, ist allerdings nur eine Notlösung, berichtet der Kreisheimatpfleger. Ursprünglich hatte er sich das Buch als zweispaltiges Lexikon vorgestellt, in dem die Beiträge alphabetisch geordnet erscheinen sollten. Mößlein dachte dabei etwa an die Erklärung alter Handwerksbezeichnungen wie Melber, Weißgerber oder Lohgerber, an Begriffe aus dem einstigen täglichen Gebrauchs wie Bijouteriewaren, Produkten oder Pranger oder an Begriffe aus der Heimatgeschichte wie Eintopfsonntag, Zwangsarbeiter Notgeld und viele mehr.
Kulturstiftung zahlte nicht
Als Mößlein 2001 mit dieser Arbeit fast fertig war und sie dem damaligen Bürgermeister Hartmut Bräuer vorlegte, war der hellauf begeistert. Es stand schon ein Plan, wie sich die Druckkosten verteilen sollten. Doch die Kulturstiftung, die die Hälfte übernehmen sollte, war der Meinung, „dass man eine solche Arbeit heutzutage ins Internet stellt und nicht druckt“ (Mößlein).
„Ich wollte nicht glauben, dass eine Jahrzehnte dauernde Arbeit über Nacht vergeblich gewesen sein sollte“, erinnert sich der Urheber der Regesten-Sammlung. Der PC machte es möglich, von alphabetischen Schlagwörtern auf zeitliche Abfolge umzustellen. Dabei warf Mößlein alle Begriffe aus dem Buch, die keine Jahreszahl enthielten.
Diese überarbeitete Fassung übernahm Verleger Uwe Teutsch und druckte sie in einem digitalen Verfahren, das Nachdrucke bei Bedarf schnell bewerkstelligen lässt. Der Band ist in Buchhandlung Teutsch am Turm zum Preis von 36 Euro erhältlich.
Das Stichwort
Regesten Als Regest (lat. res gestae = „die getanen Dinge“) bezeichnet die Geschichtswissenschaft die Zusammenfassung des rechtsrelevanten Inhalts einer mittelalterlichen oder frühneuzeitlichen Urkunde. Unter dem Plural Regesten ist auch eine besondere Publikationsform zu verstehen, die Urkunden zu einem bestimmten Thema – geordnet nach Datum – nachweisen und mit inhaltlichen Zusammenfassungen, Nachweisen über die Überlieferung und quellenkritischen Hinweisen ergänzen.