Weil es eine Handvoll Gastronomen gibt, deren Gäste nächtens Rambazamba machen, in Schweinfurts Innenstadt, soll nicht gleich die ganze Zunft darunter leiden. Diese Ansicht vertrat der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am Dienstag mehrheitlich und folgte damit dem Beschlussvorschlag der Verwaltung, an der geltenden Sperrzeitenregelung festzuhalten. Demnach bleibt es bei der so genannten „Putzstunde“ zwischen 5 und 6 Uhr, zu allen anderen Zeiten darf geöffnet werden.
Befassen mussten sich die Stadträte mit der Thematik, nachdem diese auf einer Bürgerversammlung im Oktober hochgekocht war. Insbesondere vor einem Diskothekenbetrieb in der City soll es in den frühen Morgenstunden zu Tumulten gekommen sein, hier hatte das Ordnungsamt auch bereits „ein für Schweinfurter Verhältnisse ungewöhnlich hohes Bußgeld verhängt“, wie Referent Jürgen Montag kundtat. Das Problem hierbei, wie auch bei einer möglichen generellen Ausweitung der Sperrzeiten: „Wir bewegen uns rechtlich immer auf sehr dünnem Eis und laufen Gefahr, einschlägige Prozesse zu verlieren“ (Montag).
Nicht nur vor diesem Hintergrund, sondern auch „um einen Imageschaden für den Studienstandort Schweinfurt zu vermeiden“ lehnte CSU-Stadtrat Oliver Schulte in der Diskussion eine Ausweitung der Sperrzeiten strikt ab. Dagegen argumentierte Werner Bonengel (SPD) mit dem Verweis auf das gemeinsame Entwicklungsziel, die Wohnqualität in der Innenstadt zu steigern: „Ich meine, unter der Woche bis eins, freitags und samstags bis drei Uhr, das müsste reichen.“ Gegen seinen diesbezüglichen Antrag stimmten zehn der 13 Ausschussmitglieder und folgten damit dem Vorschlag der Verwaltung, in Sachen Sperrzeiten alles beim Alten zu belassen.
Für einen der Hauptverursacher der Diskussion, den Diskothekenbetrieb in der Kernstadt, ist dies allerdings kein Freibrief. Hier „geht im Moment der Deckel wieder hoch“, verriet Ordnungsamtschef Frank Reppert, es sei bereits ein weiteres Bußgeld verhängt worden, allerdings gehe der Betreiber rechtlich gegen die Maßnahmen vor. Prinzipiell denkbar sei auch eine Einschränkung der Öffnungszeiten in diesem speziellen Fall, aber – so Reppert – „so weit ist es noch nicht“. Deutlich werde hier eine für die Öffentlichkeit negative Folge des Nichtraucherschutzgesetzes: „Die Leute stehen nachts draußen, rauchen und plaudern. Die Lautstärke des Einzelnen ist in Ordnung. Aber in der Summe schaukelt sich das ganz schön auf.“