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Gerolzhofen
Stadt Gerolzhofen hat den Austausch von Wasserzählern verschlafen
In Gerolzhofen sind Fälle bekannt geworden, wo Wasserzähler doppelt solange im Einsatz waren, als ihre geeichte Gültigkeit lief. Dies kann zu diversen Problemen führen.
In Gerolzhofen sind noch aktive Wasserzähler aufgetaucht, die schon vor Jahren hätten getauscht werden müssen.
Foto: Symbolbild Klaus Vogt | In Gerolzhofen sind noch aktive Wasserzähler aufgetaucht, die schon vor Jahren hätten getauscht werden müssen.
Klaus Vogt
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:35 Uhr

Anfang Februar wurden in Gerolzhofen und Rügshofen von der Verwaltungsgemeinschaft die neuen Gebührenbescheide für die Wasserversorgung des Jahres 2021 verschickt. Was dabei ans Licht kam: Seit Jahren werden von der Stadt Gerolzhofen Wasserzähler in den privaten Haushalten betrieben, für die die Zeitspanne einer rechtswirksamen Eichung längst abgelaufen ist.

Auf den Missstand aufmerksam wurde Matthias Braun, der in Gerolzhofen ein Büro für Hausverwaltungen leitet. Im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit sind ihm gleich mehrere Fälle bekannt geworden, wo Zähler, die im Jahr 2009 geeicht und neu in Häuser eingebaut worden waren, erst im Jahre 2021 getauscht wurden. "Durch den späten Tausch ist gegen die gesetzlichen Fristen verstoßen worden", sagt Matthias Braun.

Ein Stau beim Austauschen?

Und vieles deute darauf hin, dass in den Kellern von Gerolzhofen und Rügshofen weitere längst abgelaufene Zähler installiert sind. Im Gegensatz zu anderen größeren Gemeinden, wo das turnusmäßige Tauschen der Wasserzähler an externe Dienstleister vergeben ist, wird diese Aufgabe in Gerolzhofen noch von städtischen Mitarbeitern erledigt. Offenbar gibt es hier einen Stau.

Die Gültigkeitsdauer der Eichung für Kaltwasserzähler beträgt sechs Jahre. Die Frist endet jeweils mit Ablauf des Kalenderjahres. Die Rechtslage ist dabei eindeutig: Alle Wasserzähler, bei denen die Gültigkeitsdauer der Eichung abgelaufen ist, gelten nicht mehr als nicht geeicht und dürfen deshalb im geschäftlichen Verkehr - zwischen dem Hausbewohner und der Stadt als Versorger  - nicht mehr verwendet werden. In den von Matthias Braun entdeckten Fällen waren die Zähler statt sechs Jahren satte zwölf Jahre in Betrieb. Ein klarer Verstoß gegen die einschlägigen Gesetze.

Gesetzlich klar geregelt

Ist die Gültigkeitsdauer eines Kaltwasserzählers nach sechs Jahren abgelaufen, ist ein sofortiger Austausch des Gerätes zwingend angesagt. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die sogar mit einem Bußgeld von bis zu 50 000 Euro geahndet werden kann. Geregelt ist dies alles im Mess- und Eichgesetz, das seit dem 1. Januar 2015 in Kraft ist. Und in Paragraf 25 des Eichgesetzes steht, dass die Verwendung von Messergebnissen, die von nicht geeichten Zählern stammen, verboten ist.

Wenn jemand nun einen Wasserzähler in seinem Keller hat, der bereits länger als sechs Jahre im Betrieb ist und dadurch als ungeeicht angesehen wird, dann hat er die Möglichkeit, gegen die aktuelle Wasserrechnung Widerspruch einzulegen. Darauf weist Matthias Braun hin. Allerdings muss man sich sputen. Denn: In der Rechtsbehelfsbelehrung des Wasser-Bescheids ist nachzulesen, dass gegen den Bescheid "innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe" Widerspruch eingelegt oder Klage erhoben werden kann. Konkret: Die aktuellen Bescheide vom 4. Februar 2022 sind in der Regel am 7. Februar per Post zugestellt worden. Die Widerspruchsfrist läuft in den nächsten Tagen ab.

Problem bei der Betriebskostenabrechnung

Ein abgelaufener Wasserzähler kann nicht nur beim Hauseigentümer für Irritationen sorgen. Gleiches gilt auch für die Betriebskostenabrechnung des Vermieters und die Wohngeldabrechnung der Wohnungseigentümergemeinschaft, wenn diese Abrechnungen ebenfalls auf einen abgelaufenen Wasserwähler fußen. Bei Messergebnissen von nicht geeichten Geräten oder von den Zählern, deren Eichgültigkeit abgelaufen ist, hat auch der Mieter das Recht, die Messergebnisse anzufechten und gegebenenfalls sogar die Nachzahlungsansprüche in der Betriebskostenabrechnung zu verweigern.

Beweispflicht bei der Stadt

In einer höchstrichterlichen Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs (Az.: VIII ZR 112/10) wurde festgestellt, dass die Beweispflicht beim Wasserversorger liegt. Das bedeutet: Die Messergebnisse von nicht mehr geeichten Zählern werden nur dann zugelassen, wenn der Wasserversorger (die Stadt) beziehungsweise der Vermieter darlegen kann, dass die Messergebnisse des betreffenden Wasserzählers nicht falsch sind. Für diese Beweispflicht reicht es aus, dass die Verbrauchswerte der letzten unbeanstandeten Abrechnungszeiträume im wesentlichen deckungsgleich sind mit den aktuellen Werten, die die abgelaufene Wasseruhr errechnet hat.

Stadt hat noch nicht geantwortet

Die Main-Post hat die Stadt Gerolzhofen vor einigen Tagen mit dem Vorwurf hinsichtlich längst abgelaufener Wasserzähler konfrontiert und um eine Stellungnahme gebeten. Bislang hat die Verwaltung nicht darauf reagiert.

 
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Kommentare
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  • H. M.
    Find ich fantastisch, dass es in solchen Zeiten noch solche lokalen Hammer-Schlagzeilen gibt. Problem wird wie so oft sein, dass die Kommune aus Kapazitätsgründen einfach nicht nachkommt. Jetzt mal unabhängig vom Versorgungsauftrag der Wasserversorger im Rahmen der Daseinsvorsorge: Leider werden auf Städte und Gemeinden immer mehr Aufgaben heruntergebrochen… das kriegt nur offensichtlich niemand mit… Schlagzeilen wäre es wert, was Kommunen wirklich leisten müssen. Aber liebe Verbraucher: vielleicht könnt Ihr Euch auch freuen… im Alter geht manches auch im wahren Leben langsamer… vielleicht auch Ihre Wasseruhr! 🤣
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  • H. M.
    schlägt folgendes vor.

    Natürlich sind die Zähler geeicht, aber wenn die Abrechnung im Vergleich zu den Vorjahren gleich Null ist, wo liegt das Problem?
    Das Ganze ist eher theoretischer Natur!

    Aber ein Vorschlag zur Güte!
    All denjenigen, die gegen die Bescheide vorgehen sollte die Stadt bis zur Klärung das Wasser abstellen.
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  • G. M.
    Und warum wird das jetzt erst veröffentlicht? Knapp vor Ablauf der diesjährigen Widerspruchsfrist?!
    Das ist doch nicht zu fassen was in dieser Verwaltung alles verbockt und verschlafen wird und wurde in den letzten Jahren!
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  • K. V.
    @Main_1: das wurde erst jetzt veröffentlicht, weil es erst jetzt bekannt wurde. MfG K. Vogt, MP-Redaktionsleiter
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  • G. M.
    Der MainPost mach ich ja auch keinen Vorwurf 😉 sondern der Stadtverwaltung. Das kann ja nicht sein das man sowas mehrere Jahre nicht merkt….erst als ein Bürger sich beschwert….
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  • M. S.
    @Main_1:
    Warum der Mainpost Vorwürfe machen? Kann doch jeder selbst in seinen Keller schauen und sich informieren was im Falle eines abgelaufenen Zählers möglich ist! Da hat nicht nur die Stadt als Zahlungsempfänger geschlafen sondern auch die Hausbesitzer als Zahler.
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  • G. M.
    Die Stadt ist der Wasserversorger,und der Zähler ist Eigentum des Versorgers,somit ist dieser auch Verantwortlich.Bei kleinen Wasserverbräuchen im Jahr fällt ein ungeeichter abgelaufener Zähler nicht so sehr ins Gewicht.Aber es gibt ja auch größere Verbraucher und größere Zähler (zb Q5....)......Es ist schon ziemlich blamabel was insgesamt in dieser Verwaltungsgemeinschaft alles verbockt wurde wenn ma so die Artikel in der MP regelmässig liest (zb Kommunalwahl 2020 mit 13.000 falschen Wahlbenachrichtigungen und zahlreichen falschen Briefwahlunterlagen oder zuletzt das jahrzehntelange verschlafen von Gebührenerhöhungen in einer Nachbargemeinde....).....die Dunkelziffer was noch alles verschlafen wurde ist wahrscheinlich noch viel höher......und es wird wie immer ohne Konsequenzen so weitergewurschtelt.......
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