zurück
SCHWEINFURT
Staatsanwaltschaft fordert vier Jahre Haft
Landgericht Essen       -  Symbolbild: Eine Strafprozessordnung steht im Vorfeld eines Strafprozesses in einem Sitzungssaal des Landgerichtes auf dem Richtertisch.
Foto: Volker Hartmann (dpa) | Symbolbild: Eine Strafprozessordnung steht im Vorfeld eines Strafprozesses in einem Sitzungssaal des Landgerichtes auf dem Richtertisch.
jpa
 |  aktualisiert: 11.12.2019 14:33 Uhr

Angeklagt waren 133 Betrugsfälle. Nach fünf Verhandlungstagen wurden diese Einzelfälle auf 21 Taten zusammengefasst. Die 38-jährige Angeklagte, die psychisch angeschlagen ist, soll immer wieder auf verschiedenen Wegen Ware bestell haben in dem Wissen, diese nicht bezahlen zu können.

Aufgrund eines kürzlich erfolgten Krankenhausaufenthalts war ein medizinischer Sachverständiger anwesend, der der Angeklagten zunächst körperliche Verhandlungsfähigkeit attestierte. Bezüglich ihrer psychischen Verfassung sei sie in seinen Augen zunächst bedingt verhandlungsfähig.

Die zahlreichen, zuvor gestellten Anträge der Verteidigung auf weitere Zeugenbefragungen lehnte das Gericht ab. Diese zielten auf die Erstellung eines zweiten psychologischen Gutachtens, Befragungen zu Verhaltensauffälligkeiten der Angeklagten, fehlender Bereicherungsabsicht sowie Bemühungen um Schadensbegrenzung ihrerseits. Von einem Teil der beantragten Maßnahmen sei, so das Gericht, aufgrund des bereits vorliegenden psychologischen Gutachtens keine weiteren relevanten Erkenntnisse zu erwarten. Andere Anträge enthielten reine Wertungen und seien unzulässig.

Gewisses Maß an krimineller Energie

In seinem Plädoyer hielt der Staatsanwalt der Angeklagten zugute, dass sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten geständig sei und die 2012 begangenen Taten bereits lange zurücklägen. Auch dass viele der Waren zurückgegeben werden konnten, teils noch von der Angeklagten selbst, sowie die erhöhte Strafempfindlichkeit der Beschuldigten rechnete er ihr positiv an.

Andererseits sei die Vielfältigkeit der Taten und der hohe Gesamtschaden zu beachten. Auch wiesen die Bestellungen unter falschen Namen ein gewisses Maß an krimineller Energie auf. Außerdem müssten Taten davor mit in die Bewertung einfließen.

Staatsanwalt: Keine Unterbringung

Ohne eine besonders schwere Schuld zu sehen, forderte der Oberstaatsanwalt abschließend eine Freiheitsstrafe von vier Jahren. Die Voraussetzungen für eine Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt sah er als nicht gegeben an.

Nach einer Unterbrechung mit Rücksicht auf den Gesundheitszustand der Angeklagten, erklärte der medizinische Sachverständige die Angeklagte für den Rest des Tages als verhandlungsunfähig. Am Donnerstag, 29. März, 9 Uhr, wird die Verhandlung mit dem Plädoyer der Verteidigung fortgesetzt.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Schweinfurt
Psychologische Gutachten
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top