
Schwere Vorwürfe erhebt der Landesverband Menschen für Tierrechte in Baden-Württemberg gegen das seit vielen Jahren gemeinsam vom SPD-Ortsverein und dem Sportangelclub Gerolzhofen im Rahmen der Ferienpassaktion durchgeführte Angeln an einem See bei Frankenwinheim. So hat der Sportangelclub jetzt eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz am Hals.
Einen am Donnerstag, 13. August, in dieser Zeitung veröffentlichten Bericht über die Veranstaltung hat man einer Pressemitteilung zufolge zum Anlass genommen, um den Sportangelclub noch am selben Tag beim zuständigen Veterinäramt wegen einer „mutmaßlich strafbaren Handlung“ anzuzeigen.
Menschen für Tierrechte sehen die Ferienpassaktion als eine Kinderwettangelveranstaltung an, nachdem ein Mädchen zur Angelkönigin ernannt worden war und auch der zweitplatzierte Junge bei der Siegerehrung ein Geschenk bekommen hatte. Beide hatten je einen Spiegelkarpfen gefangen, was aber schon die ganze an diesem Tag in die Wertung gekommene Ausbeute war.
Tanja Breining, Biologin beim Verein Menschen für Tierrechte – Tierversuchsgegner Baden-Württemberg e.V., kritisiert den Ausflug auch als pädagogisch hoch bedenklich. Sie betont: „Kindern beizubringen, wie man Tiere in eine Falle lockt, um sie zu töten, kann sensible Kinder durchaus traumatisieren“.
Nach Auskunft des Landratsamtes Schweinfurt war bis zum Freitagvormittag, 14. August, noch keine Anzeige wegen des Verdachts auf Vorliegen einer Straftat im Sinne des in diesem Fall von Menschen für Tierrechte bemühten Paragrafen 17 im Tierschutzgesetz im Veterinäramt eingegangen. Demnach wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet.
Nach Einschätzung des Veterinäramts widerspreche allein die Auslobung dieser Ferienspaßaktion durch die Stadt Gerolzhofen jeglichem Wettbewerbscharakter, der eine der Kriterien für die Einstufung als Wettangeln sei.
Da die Veranstaltung auch nicht dazu diene unter festgelegten Bedingungen eine Rangfolge des Fangergebnisses zu ermitteln, durch Preise Teilnehmer anzulocken, lokal begrenzt sei, das Zielpublikum keine Angler seien und die Angelplätze nicht ausgelost würden, seien wesentliche Kriterien für eine Einstufung als Wettangeln nicht erfüllt, erklärt das Veterinäramt.
Ein Verdacht auf Vorliegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz werde nicht gesehen. Das Veterinäramt sehe somit keine Veranlassung, tätig zu werden.
Da sich die angekündigte Anzeige gegen eine Veranstaltung im Rahmendes Ferienprogramms der Stadt Gerolzhofen richtet, nimmt für diese Vizebürgermeister Erich Servatius Stellung. Er vertritt derzeit Bürgermeister Thorsten Wozniak. Servatius, selbst als Betreuer für die SPD bei der Aktion im Einsatz, widerspricht„aufs Schärfste“.
Dass eine „Kinderwettangelveranstaltung“ stattgefunden haben soll, sei eine bösartige Unterstellung und Erfindung. Weder in der Ankündigung der mit Hilfe des Sportangelclubs und des SPD-Ortsvereins durchgeführten Veranstaltung noch im Bericht sei von einem Wettangeln die Rede gewesen. Auch vom Charakter her habe diese Aktion nie einem Wettangeln entsprochen.
Laut Satzung sei der Sportangelclub angehalten, Mitglieder und Jugend zur Tierliebe und zum Schutz der Natur, zum waidgerechten Fischen und zur Reinhaltung der Gewässer anzuhalten, so Servatius.
Die Stadt begrüßt die Ziele des Landesverbandes laut Servatius, hätte sich aber als Veranstalter gewünscht, den Sachverhalt vorab mit ihm klären zu können, so Servatius.