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KREIS SCHWEINFURT
Spargelhäuschen im Konflikt mit Straßenverkehrsordnung
Spargel von der grünen Wiese: Werbung und Verkauf sind außerorts in den meisten Fällen verboten. Behörden, Bauernverband und Polizei ringen um eine Lösung einer schwierigen Problematik, die Potenzial für viel Ärger in sich trägt. Der Spielball liegt derzeit beim Innenministerium.
Foto: Josef Schäfer | Spargel von der grünen Wiese: Werbung und Verkauf sind außerorts in den meisten Fällen verboten. Behörden, Bauernverband und Polizei ringen um eine Lösung einer schwierigen Problematik, die Potenzial für viel Ärger ...
Redaktion
 |  aktualisiert: 20.05.2013 17:14 Uhr

Sie sind beliebt bei Kunden und Verkäufern: Die Spargelhäuschen an den Straßenrändern im Landkreis, in denen derzeit die schmackhaften Stängel und später auch saftig-rote Erdbeeren feilgeboten werden. Rein rechtlich stehen viele auf äußerst wackligen Füßen; und die Werbebanner, die auf den Verkauf direkt vom Erzeuger hinweisen, erst recht. Ein Thema, das die zuständigen Behördenvertreter mit spitzen Fingern anfassen. Weil sie sich viel Ärger einhandeln können. Doch das Thema scheint zum Politikum zu werden. Öffentlich geworden ist die knifflige Angelegenheit bei einer etwas bizarren Diskussion im Kreisausschuss, bei der kaum jemand die Problematik offen beim Namen nennen wollte.

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