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SCHWEINFURT
Siebenjährige Tochter im Internet für Sextreffen angeboten
Helmut Glauch
Helmut Glauch
 |  aktualisiert: 02.04.2019 11:10 Uhr

Er hat auf einer einschlägigen Internetplattform unter dem Profilnamen „Muttersklavin“ Bilder seiner einstigen Lebensgefährtin veröffentlicht und dabei den Eindruck erweckt, dass sie – die Mutter einer gemeinsamen Tochter – diese teils pornografischen Bilder selbst hochgeladen hätte. Doch nicht nur für dieses, seiner Ex gegenüber, äußerst ehrenrührige Verhalten musste sich ein 55-Jähriger vor dem Amtsgericht in Schweinfurt verantworten.

Von der gemeinsamen Tochter – damals sieben Jahre alt – hatte er heimlich zumindest ein Bild eindeutig kinderpornografischen Inhalts gemacht und dieses per E-Mail verschickt und dem Empfänger ein Treffen in Aussicht gestellt, in dessen Rahmen es zu sexuellen Handlungen, auch sadomasochistischer Art, mit dem Kind kommen könne.

Auch auf weiteren teilweise inzwischen geschlossenen Sex-Plattformen im Internet hat er sich angemeldet und dabei wiederholt seine kleine Tochter ins Spiel gebracht, mit der Sex-Treffen möglich seien. Das einzig gute daran, das Mädchen hat davon nichts mitbekommen, es kam nie zu einem echten Treffen, die unschönen Absprachen und Fantasien fanden ausschließlich im Internet statt.

Ein Chat-Partner, der eigentlich nur auf ein im Internet verabredetes Sex-Abenteuer mit einer erwachsenen Frau aus war, für die sich der Angeklagte zeitweise im Netz ausgab, hatte schließlich Anzeige erstattet. Der Beschuldigte hatte in der Rolle der Mutter das Mädchen als mögliche zusätzliche Gespielin ins Gespräch gebracht.

Wirre Geschichte vom Pädophilen-Detektiv

Der 55-Jährige zeigte sich zwar voll geständig, was die Tatvorwürfe an sich betrifft, versuchte zunächst aber dem Gericht eine recht wirre Geschichte vom Internet-Detektiv, der im Netz sozusagen auf Pädophilen-Jagd war, unterzujubeln. Bei einem sozialen Netzwerk habe er einen Link geöffnet, so sei eins zum anderen und er auf die Sex-Seiten gekommen. Selbst nicht pädophil, sei es ihm darum gegangen, durch sein Mittun andere Pädophile zu überführen. Dagegen sprach von Anfang an eine Menge. Zum Beispiel, dass bei ihm auf diversen Rechnern und USB-Sticks insgesamt 406 Bilder und 78 Videos kinderpornografischen Inhalts gefunden wurden. Die in diesem Zusammenhang erstellten Chats und E-Mails, die von einer Sachverständigen vorgetragen wurden, offenbarten tiefe Einblicke in die unterste Schublade sexueller Perversionen.

Auch die Mutter der gemeinsamen Tochter, die sich inzwischen von dem Mann verständlicherweise getrennt hat, räumte im Zeugenstand ein, zumindest einen gewissen Verdacht gehabt zu haben, was die Vorliebe ihres ehemaligen Lebensgefährten für ganz junge Mädchen anbetrifft. Eine weitere ehemalige Freundin, ebenfalls als Zeugin vor Gericht, wurde konkreter. Es sei auffällig gewesen, wie der Mann etwa beim Stadtbummel leicht bekleideten Teenagern hinterher geschaut habe. Außerdem hat sie bei ihm auf einem Stick – auf dem sie Bewerbungsunterlagen wähnte – kinderpornografische Bilder gefunden.

Geständnis nach der Mittagspause

Vielleicht auch deshalb überraschte der Angeklagte nach der Mittagspause mit einem Geständnis. „Ja, ich habe pädophile Neigungen und ich brauche Hilfe“, so die Kehrtwende des 55-Jährigen. Eine Einsicht, die vier Monate U-Haft nicht zustande brachten, aber eine Stunde Mittagspause. Das Gericht wertete dieses Geständnis denn auch als taktisch und mit dem Ziel, mit einer Bewährung davonzukommen.

Ein Jahr und elf Monate muss der Mann hinter Gittern, Führungsaufsicht wurde für fünf Jahre angeordnet. Der Staatsanwalt hatte zuvor den gleichen Strafrahmen gefordert, sich allerdings Bewährung und Therapie vorstellen können. Rechtsmittel sind möglich.

 
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