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Werneck
Sechsspuriger Ausbau der A7: Mehr Lärmschutz für Stettbach gefordert
Gerald Gerstner
 |  aktualisiert: 03.03.2024 02:35 Uhr

Thema in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates war der sechsspurige Ausbau der Autobahn A7 Fulda-Würzburg. Zu dem von der Autobahn GmbH des Bundes beantragten Planfeststellungsverfahren hat der Markt Werneck als Träger öffentlicher Belange bis 22. März die Möglichkeit zu einer Stellungnahme für den acht Kilometer langen Abschnitt vom Autobahnkreuz Schweinfurt/Werneck bis zur Rastanlage Riedener Wald. Einen Entwurf dazu hatte die Verwaltung bereits ausgearbeitet.

Kreisstraße von Stettbach Richtung Werneck soll bei Bau offen bleiben

Verwiesen wird zunächst auf die im Hinblick auf den Ersatzneubau der Talbrücke Stettbach erfolgte Stellungnahme und die darin erhobenen Forderungen zum Schallschutz sowie auf die bereits 2019 schriftlich vorgebrachten Einwände der Lärmschutzinitiative Stettbach. Der Ortsteil ist aufgrund seiner Nähe zur Autobahn besonders betroffen. Der erste Punkt in der gemeindlichen Stellungnahme betrifft die Kreisstraße 15 mit parallelem Radweg. Diese für Vasbühl, Schraudenbach und Stettbach wichtige Verbindung nach Werneck müsse auch während der Bauphase der beiden Brückenneubauten in vollem Umfang nutzbar bleiben, was beispielsweise durch Einhausung sichergestellt werden könne.

Einwand Nummer zwei betrifft den Lärmschutz. Zwar begrüßt der Markt den für Stettbach geplanten aktiven Lärmschutz in Form einer Lärmschutzwand bei der Brücke sowie eines durchgehenden Lärmschutzwalls in Richtung Würzburg bis zur zweiten Brücke. Auf Kritik stößt dagegen, dass die als stark belastet eingestufte halbdirekte Rampe Schweinfurt-Würzburg ohne Lärmschutz geplant ist.

Diese führt als sogenannter Overfly über das ganze Autobahnkreuz hinweg und ist aus Sicht der Gemeinde aufgrund der Bauhöhe und fehlender natürlicher Abschirmung als erhebliche Emissionsquelle für Lärm in Richtung Stettbach anzusehen. Gefordert wird für einen effektiven Lärmschutz für Stettbach deshalb im Bereich des Overfly ab der Anfahrtsrampe Arnstein Richtung Würzburg eine circa 460 Meter lange Lärmschutzwand.

Feuerwehr für Erhalt der Behelfsauffahrt Stettbach

Die dritte Einwendung für die gemeindliche Stellungnahme kommt von der Feuerwehr Werneck. Sie plädiert dafür, die in der aktuellen Planung ersatzlos wegfallende Behelfsauffahrt Stettbach wegen der Hilfsfristen auch künftig beizubehalten, da in der Vergangenheit über diese Einfahrt nahezu jede Einsatzstelle im Bereich des Marktes zügig angefahren werden konnte. Die weiter bestehende Behelfsauffahrt Zeuzleben sei wegen der Enge bei der Auffahrt kritischer.

Geschäftsleiter Konrad Bonengel forderte betroffene Gemeindeteile wie Schraudenbach und Eckartshausen auf, bis 5. März der Verwaltung Hinweise und Einwendungen für die Einarbeitung in die aktuelle Stellungnahme des Marktes detailliert zu benennen. In Richtung der Bürger machte Bürgermeister Sebastian Hauck auf die Möglichkeit privater Stellungnahmen aufmerksam, wenn Einschränkungen und Benachteiligung durch das Vorhaben gesehen werden. Dafür bestehe noch bis 4. April Gelegenheit.

Bei 40 Wohngebäuden Grenzwerte überschritten

Norbert Dotzel kritisierte, dass entgegen der früheren Praxis die Autobahn-Planungen nicht mehr im Amtsblatt veröffentlicht würden, sondern nur noch online. Vom beantragten Planfeststellungsverfahren habe er so nur zufällig durch die Tageszeitung erfahren. Dass jeder Bürger nur per Einzelantrag bei der Regierung von Unterfranken die persönliche Einsicht der Unterlagen im Wernecker Rathaus beantragen könne, sei ebenfalls wenig bürgerfreundlich.

Jochen Klein gab den Hinweis, dass in Schraudenbach einschließlich des Baugebiets laut den Unterlagen bei 40 Wohngebäuden die Lärmgrenzwerte nicht eingehalten würden und derzeit kein Lärmschutz vorgesehen sei. Hinzu kämen Belastungen durch Windpark und Stromtrasse. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung einstimmig mit der Ausformulierung der Stellungnahme und der fristgerechten Zustellung an die Regierung.

 
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