Ende Oktober letzten Jahres stellte der Schweinfurter "Idealverein für Sportkommunikation und Bildung e.V." (ISB) beim Stadtjugendring (SJR) Schweinfurt einen Antrag auf einen Sonderzuschuss für Ausgaben, die in Zusammenhang mit Corona stehen. Die Antragssumme belief sich auf gut 4000 Euro. Bewilligt wurden am Ende lediglich 465 Euro für eine Videoplattform und Desinfektionsmittel, nicht aber der große Batzen über 3535 für Masken, die laut ISB während der Pandemie für die Jugendarbeit nötig waren.
Diese Masken (FFP2 und andere) seien als persönliche Schutzausrüstung von einer Förderung des SJR ausgeschlossen, wurde dem ISB mitgeteilt. Der wollte das nicht hinnehmen und klagte dagegen vor dem Verwaltungsgericht Würzburg auf Auszahlung auch der nicht bewilligten Fördermittel für die Schutzmasken. Am Montag dieser Wochen nun wurde die Sache unter dem Zeichen W8K21.94 vor dem Gericht verhandelt, und nach einer guten Stunde ein Vergleich geschlossen.
Darin ist von einem Anspruch des Idealvereins auf den verlangten Maskenzuschuss keine Rede mehr. Dem ISB wurde aber eine Frist bis Ende September eingeräumt, innerhalb der er noch einen Antrag auf Zuschüsse für tatsächlich förderfähige coronabedingte Anschaffungen nachreichen kann. Das bestätigen Vertreter beider Prozessparteien auf Anfrage dieser Redaktion.
Bayerischer Jugendring erklärt: Alles war rechtmäßig
Den SJR vertrat vor Gericht die Geschäftsführerin des Bayerischen Jugendrings (BJR), Gabriele Weitzmann. Der Vergleich zeige und unterstreiche, dass das Förderverfahren des Schweinfurter Stadtjugendrings "sowohl materiell als auch formell rechtmäßig abgelaufen ist", antwortet BJR-Pressesprecher Christoph Spöckner auf Nachfrage. Das bedeute unter anderem, "dass eine angebliche Zusicherung über die Förderung vorab nie vorlag, dass es keine willkürliche Ungleichbehandlung gab und dass die Richtlinien ordnungsgemäß angewandt wurden". Unter anderem hatte der ISB argumentiert, dass eine Förderung auch der Masken zugesagt, dann aber nicht gewährt worden sei.
"Die Schutzmasken, die im Zentrum der Klage standen, sind also nicht über die Zuschussrichtlinien des SJR Schweinfurt förderfähig", so Spöckner. Der ISB bekomme mit dem Vergleich "die Möglichkeit, Belege nachzureichen, soweit Corona-bedingter und förderfähiger Mehraufwand entstanden ist". Diese werde der SJR Schweinfurt dann auf Rechtmäßigkeit und Förderfähigkeit prüfen.
ISB-Vertreter kritisiert: "SJR will Sport nicht fördern"
Dieses Ergebnis des Vergleichs bestätigt auf Anfrage Sebastian Bauer, beim ISB "Vorstand Administratives". Er räumt ein: "Wenn es ein Urteil gegeben hätte, wäre es wohl nicht positiv für uns ausgegangen."Als die Vollversammlung des SJR am 1. Dezember 2020 beschlossen habe, dass es für Coronamasken keine Zuschüsse gebe, "ging es ihr darum, dass sie nicht will, dass der Sport gefördert wird", sagt Bauer. Im Schriftsatz an das Verwaltungsgericht Würzburg hatte der ISB auch beklagt, dass der Ausschluss der Coronamasken-Förderung erst nach Einreichung des ISB-Antrags durch die SJR-Vollversammlung beschlossen worden sei.
Gleichwohl – und wohl in Vorahnung mangelnder Erfolgsaussichten – hat der "Idealverein für Sportkommunikation und Bildung" einem Vergleich zugestimmt, der seine Hauptforderung, die Maskenförderung über 3500 Euro, nicht beinhaltet. Das Ergebnis der Verhandlung ist noch nicht rechtskräftig.