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Schweinfurt
Schweinfurter Zoll prüfte: Bekommen alle Taxi-Fahrer auch den Mindestlohn?
Um schwarze Schafe im Taxigewerbe aufzuspüren, unternimmt der Zoll regelmäßig Kontrollen. Auch in der Region haben die Beamtinnen und Beamten Verstöße festgestellt.
Bekommen Taxifahrer den ihnen zustehenden Mindestlohn? Das kontrollierte der Zoll jetzt in einer bundesweiten Aktion, auch durch das Hauptzollamt Schweinfurt
Foto: Hannes P. Albert, dpa | Bekommen Taxifahrer den ihnen zustehenden Mindestlohn? Das kontrollierte der Zoll jetzt in einer bundesweiten Aktion, auch durch das Hauptzollamt Schweinfurt
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 17.02.2024 18:33 Uhr

Die Einhaltung des Mindestlohns stand jetzt im Mittelpunkt einer bundesweiten Kontrolle der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls. Auch im Bereich des Hauptzollamtes Schweinfurt fanden dabei verdachtsunabhängige Prüfungen im Taxi- und Mietwagengewerbe statt.

Prüfung: Wird Mindestlohn gezahlt?

Die Zöllner befragten 121 Personen und prüften Geschäftsunterlagen, um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den möglicherweise unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld I und II, und die eventuell illegale Beschäftigung von Ausländern zu kontrollieren.  "Im Personenbeförderungsgewerbe spielt insbesondere die Prüfung der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns eine bedeutende Rolle", betont Sprecherin Tanja Manger vom Hauptzollamt Schweinfurt in einer Presseerklärung. Seit dem 1. Juli 2022 beträgt der Mindestlohn 10,45 Euro.

63 Einsatzkräfte waren demnach bei der Schwerpunktprüfung im Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts Schweinfurt im Einsatz. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deckten in Unter- und Oberfranken 18 Verstöße auf: In sieben Fällen Unstimmigkeiten bei der Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen. Es besteht in sechs Fällen der Verdacht, dass der gesetzliche Mindestlohn nicht gezahlt wurde. Ein ausländischer Arbeitnehmer konnte nicht den notwendigen  Aufenthaltstitel vorlegen. Bei einer Person wird der rechtmäßige Bezug staatlicher Leistungen hinterfragt. In drei weiteren Fällen wurden Verstöße von Melde- und Aufzeichnungspflichten beanstandet.

Sensibilisierung der Arbeitgeber

Neben dem Aufdecken von Verstößen dienen die Prüfungen "auch der Sensibilisierung der Arbeitgeber hinsichtlich der Mindestlohnerhöhung", betont Manger.  Zum 1. Oktober 2022 erhöht sich dieser erneut auf zwölf Euro pro Stunde. 

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit führt ganzjährig und regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Kontrollen durch. Diese seien "ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung", betont die Sprecherin des Zolls in Schweinfurt. Gleichzeitig sorge man so dafür, dass es nicht zu höheren Ausfällen von Sozialversicherungs- und Steuerbeiträgen, einer stärkeren Wettbewerbsverzerrung zuungunsten der Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, oder auch einer mangelhaften Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder für das Alter der Arbeitnehmer kommt.

 
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  • E. W.
    Lohndrückerei gilt leider immer noch als Kavaliersdelikt. Selbst in hochangesehenen und mit öffentlichen Mitteln geförderten Einrichtungen ist sie vereinzelt anzutreffen.

    Hier muss endlich konsequent gehandelt werden und es darf den "Ehrenmännern" nicht mehr so leicht gemacht werden, Arbeitnehmer um ihren Lohn zu betrügen.
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