
Er sei im vergangenen Jahr nach der Trennung von Frau und Kindern in ein tiefes Loch gefallen, sagt der 34-Jährige vor der Amtsrichterin. In einer manischen Episode habe er ohne großes Nachdenken den Autoverleiher mit falschen Angaben betrogen. Er steht bereits unter Betreuung und bittet die Amtsrichterin zusätzlich, ihn eine Zeit lang zu entmündigen. Eine Therapie für seine Probleme zu bekommen, sei gerade kaum möglich.
Schmu mit Schadensnummer
Abgesehen davon, dass ihn die Strafrichterin gar nicht entmündigen kann, sei der Angeklagte bei der Tatbegehung extrem raffiniert und planvoll vorgegangen, sagt der Staatsanwalt – und zwar so: Der Mann erschlich sich im Mai letzten Jahres einen Mietwagen, indem er die Kfz-Versicherung einer Nachbarin telefonisch von einem Unfall verständigte, den diese mit ihrem Fahrzeug an seinem Auto verursacht habe. Er ließ sich eine Schadensnummer geben, bekam mit dieser von einem Autoverleiher in Bad Kissingen einen Mietwagen für rund 100 Euro am Tag plus Kilometerkosten und trat an den Vermieter die zu erwartende Versicherungsleistung ab – zunächst sogar mit Hilfe eines Rechtsanwalts, den er ebenfalls getäuscht hatte.
Der Autoverleiher meinte, es sei alles in Ordnung. In Wahrheit gab es gar keinen Unfall, demnach auch kein Geld für einen Ersatzmietwagen – und das Unternehmen sah von seinen Rechnungskosten über 6674 Euro für 44 Tage Autoverleih keinen Cent. Dieselbe Nummer hatte der Mann schon drei Monate davor abgezogen. Anfang Februar 2019 mietete er bei einer Schweinfurter Firma ein "Unfallersatzfahrzeug" an. Sein Wagen habe einen Totalschaden erlitten, gab er an, angeblich bei einem Crash mit dem Auto seiner Ex-Lebensgefährtin. Auch dieser Verleiher fiel auf den Trick mit der Schadensnummer der Versicherung herein und blieb auf Kosten von gut 2300 Euro sitzen.
Schuldunfähig zur Tatzeit?
Die beiden Taten räumte der Angeklagte unumwunden ein. Für die erste wurde er bereits zu sieben Monaten auf Bewährung verurteilt. Mit der zweiten musste eine Gesamtstrafe gebildet werden. Der Verteidiger meinte jedoch, sein Mandant müsse zur Tatzeit in einer schwerwiegenden psychopathologischen Phase gewesen sein. Er brachte ein psychiatrisches Gutachten ins Gespräch. Jeder, der bei bei Verstand sei, wisse doch, dass die Tat zwangsläufig "herauskommt". Der Anwalt verlangte letztlich einen Freispruch wegen Schuldunfähigkeit.
Dem und der Absicht der Verteidigung, ein psychologisches Gutachten zu beantragen, hatte der Staatsanwalt zuvor entschieden widersprochen. Die Tat sei jeweils derart planmäßig und strukturiert ausgeführt worden, dass er an der Schuldfähigkeit des 34-Jährigen "nicht den Hauch eines Zweifels" habe. Er forderte unter Einbeziehung der ersten Tat eineinhalb Jahre Haft auf Bewährung, eine Geldauflage von 900 Euro und die Einziehung von 6674 Euro als Wertersatz.
15 Monate auf Bewährung
Die Vorsitzende gab zu bedenken, sollte ein Gutachter beauftragt werden und zu dem Ergebnis kommen, dass keine Schuldunfähigkeit vorliege, habe der Angeklagte bei einem Schuldspruch neben den weiteren Verfahrenskosten auch noch die Gutachterkosten zu tragen. Der Angeklagte verzichtete schließlich auf ein Gutachten.
Das Urteil: 15 Monate auf Bewährung, die Zahlung von 900 Euro an die Lebenshilfe und die Einziehung der Schadenshöhe von 6674 Euro als Wertersatz. Der Mann brachte acht Vorstrafen mit, viele davon ebenfalls wegen Betrugs. Bewährung wird beim nächsten Betrug ziemlich sicher nicht mehr drin sein.
Fährst Du einen Menschen tot gibts nur Geldstrafe...