Die Stadt Schweinfurt hat den Mietspiegel unter Mitwirkung des Mietervereins Schweinfurt und Umgebung und des Haus- und Grundbesitzervereins Schweinfurt und Umgebung zum 1. Februar 2023 fortgeschrieben. Das berichtet die Stadt in einer Pressemitteilung. Dieser sind die folgenden Informationen entnommen.
Der Mietspiegel kann, wie in der Vergangenheit auch, als Anhaltspunkt für Mieten in freifinanzierten Wohnungen im Stadtgebiet verwendet werden. Für Wohnungen, welche mit öffentlicher Förderung gebaut wurden oder werden (sozialer Wohnungsbau), kann der Mietspiegel nicht als Richtlinie genutzt werden, solange für diese Wohnungen Bindungen nach dem Bayerischen Wohnungsbindungsgesetz bestehen.
Übersicht über die Ortsüblichen Vergleichsmieten
Der Mietspiegel stellt eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete dar. Er erfüllt aber nicht die wissenschaftlichen Voraussetzungen, die gemäßen den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches an einen sogenannten "qualifizierten" Mietspiegel gestellt werden.
Die im Schweinfurter Mietspiegel enthaltene und für den gesamten Stadtbereich gültige Tabelle beinhaltet die ortsüblichen Vergleichsmieten als Orientierungswerte, jeweils unterteilt nach Wohnungsgrößen und –qualitäten sowie nach den Baujahren der Objekte. Das im Mietspiegel zur Bestimmung der Wohnungsqualität enthaltene Punktesystem wurde bezüglich der Modernisierung der Heizungsanlage ergänzt. Zudem wurde das Punktesystem für den Endenergiebedarf des Gebäudes verändert.
Mieten erhöhten sich in den vergangenen zwei Jahren um ein bis fünf Prozent
Unter Berücksichtigung der in den vergangenen zwei Jahren festgestellten Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt im Stadtgebiet von Schweinfurt waren die als Anhaltspunkt dienenden Mietpreis-Spannen durch moderate Erhöhungen zwischen einem und fünf Prozent anzupassen. Dadurch kann sich beispielsweise der Mietpreis je Quadratmeter für eine 60 Quadratmeter große und gut ausgestattete Wohnung des Baujahrs 1955, mit WC, Bad oder Dusche sowie Zentralheizung von 5,40 auf 5,67 Euro je Quadratmeter (340,20 Euro monatlich) erhöhen.
Für eine in Größe und Ausstattung vergleichbare Wohnung des Baujahrs 1995 können künftig monatlich bis zu 7,68 Euro je Quadratmeter angesetzt werden (bisher 7,46 Euro pro Quadratmeter; 460,80 Euro monatlich). Für eine Neubauwohnung mit 60 Quadratmeter und guter Ausstattung der Baujahre ab 2018 kann eine monatliche Miete bis zu 9,11 Euro pro Quadratmeter vereinbart werden (bisher 9,02 Euro pro Quadratmeter; 546,60 Euro monatlich). Bei sehr guter Ausstattung der Wohnung kann sich der Mietpreis bis auf 9,56 Euro pro Quadratmeter erhöhen (bisher 9,47), bei kleineren Wohnungen unter 50 Quadratmetern auch bis zu 10,34 Euro pro Quadratmeter erhöhen (bisher 10,25).
Ab 1. Februar auf der Internetseite der Stadt abrufbar
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die in der Tabelle genannten Mietpreis-Spannen als Richtwerte zu sehen sind, die Vermietern und Mietern die Möglichkeit geben, die für eine Wohnung angemessene Miete in eigener Verantwortung und unter Berücksichtigung der Gegebenheiten des Einzelfalles zu vereinbaren.
Der neue Mietspiegel kann ab 1. Februar im Internet auf der Seite der Stadt Schweinfurt (www.schweinfurt.de) unter dem Suchbegriff "Mietspiegel" kostenlos eingesehen und auch ausgedruckt werden. Wer gerne eine Papierfassung des Mietspiegels möchte, erhält diese für fünf Euro beim Bürgerservice im Rathaus.