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Schweinfurt
Schweinfurter Ferienpass 2023: In diesen 13 Gemeinden des Landkreises Schweinfurt ist er erhältlich
Bearbeitet von Aurelian Völker
 |  aktualisiert: 14.05.2023 02:24 Uhr

Bis zu den Pfingstferien ist es nicht mehr weit und auch die langen Sommerferien stehen vor der Tür. Das bedeutet, es bleibt genügend Zeit für Freizeitaktivitäten hier in der Region. Die Kommunale Jugendarbeit des Landkreises Schweinfurt empfiehlt allen Kindern und Jugendlichen, die die Ferien Zuhause und damit in der Region Schweinfurt verbringen, den Ferienpass der Stadt Schweinfurt.

In folgenden Gemeinden des Landkreises können die Ferienpässe laut einer Pressemitteilung des Landratsamtes Schweinfurt in Kürze erworben werden: Bergrheinfeld, Dittelbrunn, Euerbach, Geldersheim, Gerolzhofen, Gochsheim, Grafenrheinfeld, Poppenhausen, Schonungen, Schwebheim, Sennfeld, Üchtelhausen und Werneck. Allerdings nur, solange der Vorrat reicht.

Schweinfurt: Großer und kleiner Ferienpass

Der große Ferienpass kostet für Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Schweinfurt für die Pfingst- und Sommerferien 44 Euro ohne kostenlose Busnutzung und ist ab dem 15. Mai 2023 in den Gemeinden erhältlich. Der kleine Ferienpass gilt ausschließlich in den Sommerferien. Er ist für 35 Euro ohne kostenlose Busnutzung ab dem 26. Juni 2023 erhältlich.

Einige Gemeinden geben Vergünstigungen auf den Pass, dies kann in den Gemeinden entsprechend erfragt werden. Wenn Kinder und Jugendliche auch die Buslinien der Stadtwerke Schweinfurt in den Ferienzeiten mitnutzen möchten, kostet der große Ferienpass (für Pfingst- und Sommerferien) 80 Euro mit Busnutzung und der kleine Ferienpass (nur Sommerferien) 60 Euro mit Busnutzung.

Die Leistungen des Ferienpasses sind:

  • Täglich einmal gebührenfreier Eintritt in das „Sport- und Freizeitbad Silvana“
  • Ermäßigung beim Ferienprogramm der Stadt Schweinfurt während den Sommerferien
  • Bei zusätzlicher Buchung der Bus-Nutzung: beliebig viele Busfahrten im gesamten Liniennetz der Stadtwerke Schweinfurt
  • Viele andere Einrichtungen und Geschäfte gewähren ebenfalls Ermäßigungen, wie zum Beispiel: Freizeiteinrichtungen, Kletterwälder, Abenteuerspielplätze oder Natur- und Erlebnisparks

Teilnahmeberechtigt sind laut der Pressemitteilung Kinder und Jugendliche (bis einschließlich Geburtsjahrgang 2005), die allgemeinbildende Schulen besuchen. Ab dem Geburtsjahr 2008 ist ein Schülerausweis erforderlich. Beim beabsichtigten Besuch der FOS/BOS muss eine Anmeldebestätigung der FOS/BOS vorgelegt werden. Bei arbeitslosen Jugendlichen ohne Arbeitslosengeldbezug oder ähnlichem, bis einschließlich Geburtsjahrgang 2005, ist eine Bescheinigung der Agentur für Arbeit notwendig. In jedem Fall ist ein aktuelles Passbild mitzubringen.

 
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