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Schweinfurt
Schweinfurt: Mann drohte seiner Freundin, ihr Gliedmaßen abzuhacken
Er kam aus dem Keller in die Wohnung – und wähnte ein Komplott seiner Partnerin mit Nachbarn gegen ihn. Stand der Angeklagte unter Drogen? Auch darum geht es vor dem Amtsgericht.
Vor dem Schweinfurter Amtsgericht ist diese Woche gegen einen 39-Jährigen wegen Freiheitsberaubung und Nötigung verhandelt worden.
Foto: Patty Varasano | Vor dem Schweinfurter Amtsgericht ist diese Woche gegen einen 39-Jährigen wegen Freiheitsberaubung und Nötigung verhandelt worden.
Stefan Sauer
Stefan Sauer
 |  aktualisiert: 08.02.2024 11:14 Uhr

Der 39-Jährige, derzeit arbeitslos, sagt nach Verlesung der Anklageschrift kurz und bündig: "Ich bekenne mich schuldig." Wegen Freiheitsberaubung und Nötigung steht er vor dem Amtsrichter in Schweinfurt, und nur weil er am Abend des 17. Februar sein Opfer letztlich nicht verletzt hat, wird nicht vor dem Landgericht verhandelt.

Worum geht's? Der 39-Jährige, damals beschäftigt als Außendienstler einer Firma, schafft nebenberuflich noch als Hausmeister des Mehrfamilienhauses, in dem er mit seiner Freundin wohnt. Im Keller will er noch etwas vorbereiten, sagt er, doch als er gegen 23 Uhr in die Wohnung zurückkommt, ist er herrisch und aggressiv: Er verlangt von seiner Partnerin, dass sie sich auf einen Stuhl vor ihn setzt und ihm sagt, wo sie gerade war. Er meint, bei Nachbarn.

Er holt ein Beil, das sich in der Wohnung befindet und droht, für jede Frage, welche die Frau nicht wahrheitsgemäß beantwortet, "hackt er mir ein Körperteil ab und ich darf mir aussuchen, welches zuerst". So schildert das Opfer den Wortlaut der Drohung. Der 39-Jährige bildet sich ein, sie sei bei den Nachbarn gewesen. Er fragt "Wie lange geht das schon?" – und glaubt, sie würde mit diesen "unter einer Decke stecken". "Ich wusste nicht, was er meint", sagt das Opfer.

Nach einer halben Stunde lässt er sie gehen

Sie soll dann eine Flüssigkeit trinken, von der sie nicht weiß, was es ist – kann diese dann aber ausspucken. Als sie einmal vom Stuhl aufsteht, droht er ihr, wenn sie das noch einmal tun würde, "wird er mir die Axt in den Rücken werfen". Die Frau versucht, beruhigend auf ihn einzureden, was ihr am Ende auch gelingt. "Ich will nur mal an die frische Luft", sagt sie. Er lässt sie schließlich gehen. Sie ruft Bekannte an, die mit ihr sofort zur Polizei fahren, wo sie Anzeige erstattet.

Eine halbe Stunde etwa hatte der Angeklagte seine Partnerin festgehalten und mit der Axt bedroht. Angeklagt ist er wegen Freiheitsberaubung und Nötigung, was er nun vor dem Amtsrichter einräumt. Nur zu seinem Motiv will er keinerlei Angaben machen. Sein Anwalt sagt, das seien persönliche Gründer, er sei damals "in einer psychischen Ausnahmesituation" gewesen. Krankheitsbedingt läge nichts vor. Der Richter hat aber einen Verdacht. Eine "drogeninduzierte Psychose" könnte einem solchen Handeln mit eingebildetem Komplott zugrunde liegen.

Er war auch schon in Haft

Der Angeklagte aber bestreitet, vor der Tat unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gestanden zu haben. Vorstrafen legen jedoch nahe, dass dies zumindest in Betracht kommen könnte. Trunkenheitsfahrten stehen in seinem Strafregister, und wegen Rauschgifthandels und -abhängigkeit wurde er auch mal zu fast vier Jahren Haft und Unterbringung in einer Entziehungsanstalt verurteilt.

"Er wurde immer mal aufbrausend und hat sich wohl ein bisschen verfolgt gefühlt", sagt die Polizeizeugin, die den Angeklagten nach der Tat vernommen hat. Anfangs habe er abgestritten, dass ein Beil in der Wohnung war. Nun entschuldigte sich der Mann bei seiner damaligen Freundin für die Angst, die er ihr eingejagt hatte.

Typische Anzeichen für Drogenkonsum

Das Gericht würdigt dies und seine Reue als strafmildernd. "Ohne Geständnis hätte ich Sie heute eingesperrt", so der Amtsrichter. Die Tat weise "typische Anzeichen für Drogenkonsum" auf. Das Urteil: Ein Jahr Freiheitsstrafe, drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, plus 100 Arbeitsstunden. Die Staatsanwältin hatte vier Monate mehr beantragt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

 
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