Stadtfest 2019 in Schweinfurt: Nachdem ein Mann mehrere alkoholische Cocktails getrunken hat, gerät er in Streitigkeiten. Mal pöbelt er Frauen an, die auf der Männertoilette das Pissoir blockieren, mal kommt es zu Handgreiflichkeiten mit dem Sicherheitsdienst. Schließlich wird er des Platzes verwiesen und rastet aus. Ein Schlag trifft einen Security-Mitarbeiter im Gesicht, dann wird er zu Boden gerissen und festgehalten. Als die Polizeibeamten eintreffen, eskaliert die Situation.
Während er am Boden liegt, versucht er nach einer Polizistin zu treten und beleidigt diese aufs Übelste. "Dreckige Nutte", "Schlampe", "Fotze", "ich ficke dich". Später spuckt er noch in ihre Richtung. Als er am nächsten Morgen aus der Gewahrsamszelle entlassen wird, trifft er erneut auf die Beamtin. Diesmal beleidigt er die Frau, die eine doppelte Staatsbürgerschaft besitzt, rassistisch. Sie sei eine "Schande" für Deutschland und solle "zurück in ihr Drecksland" gehen. Dies geht aus der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft hervor.
Freundin "aus Versehen" mit Schlagstock getroffen
Nun musste sich der derzeit Arbeitssuchende vor dem Schweinfurter Amtsgericht verantworten. Zudem wurde ein weiterer Fall behandelt, bei dem der 28-Jährige im Februar dieses Jahres seiner Freundin wegen eines Streits ins Gesicht geschlagen und sie mit einem Schlagstock am Bein verletzt haben soll. Er räumte den Vorfall ein und erklärte, eine Diskussion über den Exfreund seiner Partnerin habe sich hochgeschaukelt.
"Die Ohrfeige", wie sein Verteidiger den Schlag bezeichnete, räumte der Angeklagte ein. Die Verletzung durch den Schlagstock sei allerdings aus Versehen entstanden. "Mit einer ruckartigen Bewegung muss man den Stock ausfahren", erklärte der Mann die Handlung, bei der er seine Freundin am Bein traf. Das tschechische Modell sei besonders lang und er habe nicht beabsichtigt, die 22-Jährige damit zu treffen. Er habe nur gewollt, dass seine Freundin die Wohnung verlässt.
Nach Körperverletzung: Angeklagter nun mit Geschädigter verlobt
Die Geschädigte, die mittlerweile wieder mit dem Angeklagten in einer Beziehung lebt, machte unter Tränen von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Sie seien nun verlobt und versuchten Streitigkeiten durch "Reden" zu klären.
Anders verhielten sich die Zeugen des Vorfalls auf dem Stadtfest. Mehrere Beteiligte bestätigten den Ausraster des jungen Mannes und konnten sich an dessen Aggressionen, die Beleidigungen und den versuchten Tritt in Richtung der Polizeibeamtin erinnern. Der Angeklagte selbst machte dazu nur spärliche Angaben. Er sei sehr betrunken gewesen und habe "einen Filmriss gehabt". Dennoch gab er etwa zu, die Polizistin beleidigt zu haben. Die Vorsitzende Richterin ging dabei auch der Frage nach, ob der Angeklagte eine frauen- und fremdenfeindliche Gesinnung habe. "Nein", betonte der Angeklagte. Er könne sich sein Verhalten in betrunkenem Zustand selbst nicht erklären. Mittels eines Entschuldigungsschreibens habe er die Polizeibeamtin im Vorfeld der Verhandlung um Verzeihung gebeten.
Angeklagter: "Wenn ich trinke, dann richtig"
Der Arbeitslose ist in der Vergangenheit bereits mehrfach polizeilich aufgefallen. Dazu gehören Einträge im Bundeszentralregister wegen unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln, Sachbeschädigung, Beleidigung oder Trunkenheit im Verkehr. Zudem wurde er bereits zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. "Bis zu den neuen Vorfällen ist eigentlich alles sehr gut gelaufen", erklärte die Bewährungshelferin vor Gericht die Bewährungszeit. Sie bezeichnete den Angeklagten, den sie regelmäßig trifft, als "grundsätzlich zuverlässig". Dennoch habe er mit beruflichen und familiären Problemen zu kämpfen.
Die Bewährungshelferin machte in ihren Aussagen deutlich, dass das größte Problem des Angeklagten der Alkoholkonsum sei. Er selbst gab ebenfalls zu, Schwierigkeiten mit Alkohol zu haben. "Wenn ich trinke, dann richtig", sagte er und betonte, damit aufhören zu wollen. Sein Verteidiger bekräftigte, dass ihm nun ein Therapieplatz in einer Fachklinik in Aussicht stehe. "Er will sein Leben wieder in den Griff bekommen und das sollten wir auch berücksichtigen."
28-Jähriger muss nicht ins Gefängnis
Die Staatsanwaltschaft sah dies etwas pessimistischer und vermisste eine günstige Sozialprognose. Der Angeklagte sei antriebslos und habe sich bei den Taten nicht von seinen Vorstrafen beeindrucken lassen. Außerdem wies sie auf die ausländerfeindliche Gesinnung hin. In ihrem Plädoyer forderte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten und beantragte, diese nicht auf Bewährung auszusetzen.
Sein Verteidiger hingegen lobte das Bemühen seines Mandanten, an der Aufklärung mitzuwirken. Er sei geständig, habe sich entschuldigt und durch die Therapiemöglichkeit eine Chance darauf, sein Leben wieder in geordnete Bahnen zu lenken. Deshalb plädierte er auf eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt werden soll.
Mit einer "sehr knappen Entscheidung", so die Richterin, wurde der 28-Jährige schließlich zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Die Gesamtstrafe, die sich auf beide Vorfälle bezieht, wird zur Bewährung ausgesetzt. Durch Geständnis, Entschuldigung, Suchtberatung und Therapie könne man die Bewährung "gerade noch so begründen", sagte die Richterin. Gegen das Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden.
Geworden sind es ein Jahr und vier Monate auf Bewährung.
Was das Urteil jetzt mit der (ekelhaften) politischen Gesinnung des Angeklagten zu tun hat, müssen Sie mir aber erklären.