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Schwebheim
Schwebheim: Warum das Landratsamt zwei  Bauprojekten nicht zustimmt und die Gemeinde nachbessern muss
Hans-Peter Hepp
 |  aktualisiert: 17.03.2022 02:24 Uhr

Ziemlich kompliziert gestalteten sich zwei vom Gemeinderat schon befürwortete Bauprojekte, wie es in der jüngsten Ratssitzung hieß: Zum einen die Errichtung eines Appartmenthauses an der Dorfgrenze und zum anderen der Bau eines Wohnhauses anstelle des Jägerhäuschens am Schloss.

Beiden Plänen konnte das Landratsamt so nicht zustimmen: die Aufsichtsbehörde verwies auf existierende Bebauungspläne und gültige Vorgaben. Um die beiden Ideen dennoch umsetzen zu können, greifen die Akteure nun zum Mittel der Satzung. Gleich drei solcher Werke sollen die beiden Neubauten absichern und für künftige Anfragen Sicherheit schaffen.

Mit der Einbeziehungssatzung kann das Appartmenthaus entstehen, mit einer Klarstellungssatzung zeigt die Gemeinde ihre Planungshoheit für die Entwicklung des Dorfes deutlich an,  und dank einer Außenbereichssatzung darf der Bauherr nun seinen Wunsch nach einem Wohnhaus anstelle des alten Jägerhäuschens umsetzen.

Schwarzbau: Wird das Gerätehaus begrünt, darf es stehen bleiben

Ein weiterer Bauantrag erwies sich als heikel. Ohne Diskussion stimmte der Gemeinderat für die Errichtung eines Wintergartens, der im jetzt vorliegenden Plan auch den Änderungswünschen der Ratsmitglieder entsprach. Schwieriger war die Entscheidung über das dort bereits stehende Gerätehaus. Auch hier fand man letztendlich einen Kompromiss: Das kleine Bauwerk wird begrünt und darf stehen bleiben. Gegen diese Einzelfallentscheidung stimmte Bürgermeister Volker Karb, der von Rechts wegen auf einem Rückbau des "Schwarzbau-Geräteschuppen" bestehen muss.

 
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