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Schweinfurt
Schwarzfahrt mit einem Koffer voll geklauter Parfums
Lange hat der 19-Jährige nicht gebraucht, um hierzulande straffällig zu werden. Ohne zu zahlen, fuhr er lustig mit der Bahn – auch mal 1. Klasse.
Symbolbild: Gericht/Justiz
Foto: rclassenlayouts (iStockphoto) | Symbolbild: Gericht/Justiz
Stefan Sauer
Stefan Sauer
 |  aktualisiert: 08.02.2024 11:28 Uhr

"Ich war in der Phase, als das passiert ist, nicht bei Bewusstsein", übersetzt der Dolmetscher vor dem Schweinfurter Jugendrichter, was ihm der 19-jährige Angeklagte als Erklärung – oder Entschuldigung – für die Taten vorbrachte, die der Staatsanwalt soeben umfangreich aus der Anklageschrift verlesen hatte. Der legte ihm drei Diebstähle und neun Schwarzfahrten mit ECE- und Regionalzügen zur Last.

Über Spanien und Frankreich ist der junge Algerier im Sommer letzten Jahres nach Deutschland eingereist, war zunächst in Bochum und dann im Schweinfurter Ankerzentrum untergebracht. Dort aber hielt es ihn offenbar nicht lange. Mit Bahnen fuhr er, ohne Tickets zu zahlen, in die Rhön, nach Hanau, Aschaffenburg und Frankfurt am Main, gerne aber auch ins Ruhrgebiet nach Hagen und Dortmund oder nach Köln. Das ist deshalb bekannt, weil er bei eben diesen Bahnreisen kontrolliert wurde und nie einen Fahrschein gelöst hatte.

Angeblich war er dabei stets "fast voll alkoholisiert". Die Bundespolizei, die mit ihm dann befasst war, hatte davon allerdings nie etwas bemerkt, jedenfalls sind Ausfallerscheinungen des Angeklagten nicht überliefert, stellt der Jugendrichter fest. Bei einer der Schwarzfahrten, im Juristendeutsch "Leistungserschleichung", war der 19-Jährige mit allerhand Gepäck unterwegs, das die Beamten einer Inspektion unterzogen. Sie fanden größere Menge teurer Parfums edler Hersteller (Armani, Gucci, Boss) im Verkaufswert von über 1000 Euro, ferner etliche neue Kopfhörer – und die Recherche des Ermittlers ergab: Es ist alles geklaut.

Zurzeit sitzt der Mann eine Ersatzfreiheitsstrafe ab

Festgestellt wurden zwei geschädigte Firmen, sagt es ein aus Frankfurt am Main angereister Polizeizeuge, eine in Hammelburg und eine in Fulda. Belegt ist auch der Diebstahl eines T-Shirts in einem Würzburger Modegeschäft, und das unter "Klick & Meet"-Bedingungen mitten im Corona-Lockdown, wundert sich der Jugendrichter über diese bemerkenswerte Dreistigkeit. Der Angeklagte bestreitet keine der Taten, will aber – wie erwähnt – dabei jeweils nicht recht bei Sinnen gewesen sein.

An zwei Tagen stieg der 19-Jährige, nachdem er bei einer Schwarzfahrt ertappt worden war, wenig später in den nächsten Zug, wieder ohne zu zahlen, und hatte die nächste Begegnung mit der Polizei. Beeindruckt habe ihn die Belehrung nach der ersten Leistungserschleichung offenbar null, so der Richter. Zurzeit sitzt der Mann die Ersatzfreiheitsstrafe ab, die das Amtsgerichts Hannover wegen eines Diebstahls gegen ihn verhängt hatte.

Ein Jahr auf Bewährung

Für den Staatsanwalt sind die angeklagten drei Diebstähle und neun Schwarzfahrten erwiesen, Schuldunfähigkeit sei nicht erkennbar. Er fordert neun Monate Haft ohne Bewährung. Wegen Fluchtgefahr solle ein Untersuchungshaftbefehl erlassen werden. Der Verteidiger plädiert auf acht Monate zur Bewährung. "Er hat die Diebstähle gemacht, um sich den Heimweg nach Algerien zu finanzieren", wiederholt er die Angabe seines Mandanten.

Ein Jahr auf Bewährung urteilt der Richter. Der Angeklagte habe sich im Ankerzentrum einem Asylverfahren erst gar nicht gestellt, weil klar war, wie es ausgehen dürfte – sondern Parfums gestohlen. "Blöd nur, wenn die Polizei einen beim Schwarzfahren erwischt und die Beute ist weg." Bewährung gebe er "trotz schwieriger Prognose", so der Vorsitzende – und er verordnete 100 Arbeitsstunden. Der Angeklagte verzichtete auf Rechtsmittel.

 
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  • R. S.
    Da gibt es nur eine richtige Strafe....Nachhause schicken!
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