Kurz vor Weihnachten bekam der Gemeinderat Schwanfeld noch einmal etwas zu rechnen: Nach einem schwierigen Haushaltsjahr, das der Gemeinde wenig Geschenke gebracht hat. In der Finanzpolitik ist auf absehbare Zeit Konsolidierung angesagt.
Auch bei der Neukalkulation der Friedhofsgebühren wird es teurer. 2022 hatte das Gremium beschlossen, nur 75 Prozent der damals kalkulierten Gebühren zu verlangen. Angesichts geplanter Millioneninvestitionen war der Haushalt 2024 durch die Rechnungsprüfung unter die Lupe genommen worden, um eine Überschuldung zu vermeiden. Eine Auflage der Kommunalaufsicht ist es, bis Jahresende aktuelle, kostendeckende Gebühren fürs Bestattungswesen zu erlassen. Deren Kalkulation hat ein Kommunalberatungs-Büro übernommen.
Wirklich nach unten geht nur der Verwaltungskostenbeitrag, der sich um einen Euro reduziert. Ansonsten werden die Gebühren teilweise um 50 bis 60 Prozent gegenüber dem Ist-Stand steigen. Nimmt man die kostendeckende letzte Kalkulation als Maßstab, gehen die Zahlungen immer noch um zehn bis zwanzig Prozent nach oben.
Eine Einzelgrabstätte (mit zwei Grabstellen) kostet beispielsweise 2034 Euro statt der bisher üblichen 1284 Euro, auf 20 Jahre gerechnet. Eine Urneneinzelgrabstätte schlägt, über zehn Jahre hinweg, bislang mit 987,75 Euro zu Buche, in der sogenannten Ellipse. Künftig werden dafür 1475 Euro verlangt. Kurt Eichelbrönner stellte fest, dass es nicht um eine Erhöhung "im Bestand" gehe, entsprechend der jetzigen Belegdauer - "sondern für all das, was kommt." Man habe einen Trend zu neuen Bestattungsformen. "Es wird Richtung Urne und Ellipse gehen", meinte auch Bürgermeisterin Lisa Krein. Es gab einige Nachfragen im Detail, die geänderte Satzung wurde einstimmig angenommen.
Freiwillige Leistung auf dem Prüfstand
Eine längere Debatte folgte beim Thema Zuschüsse für Kinder- und Jugendprojekte: Gemäß "Schwebheimer Modell" hat die Gemeinde den Vereinen bislang Förderungen analog zu den Zuschüssen des Kreisjugendrings gezahlt – so es einen Gemeinderatsbeschluss gab. Diese freiwillige Leistung stand nun auf dem Prüfstand, ob der angespannten Finanzlage. Ab 2025 sollen nur noch Haushaltsmittel zugeteilt werden, die im letzten Quartal noch zur Verfügung stehen. Dafür braucht es ebenfalls Antrag und Gemeinderatsbeschluss. Ausgezahlt werden soll bis zum Jahresende.
Vorgeschlagen wurde, bei Veranstaltungen oder Maßnahmen einen Durchführungszeitraum zu berücksichtigen, der zwischen dem 1.10. des Vorjahres und dem 30.9. des aktuellen Jahres liegt. Man sei bewusst nicht vom Kalenderjahr ausgegangen, so Krein. Maßgeblich sei der Tag der Rechnungslegung, dann wisse man im Rathaus, wieviele Gelder noch vorhanden seien.
Jutta Strobel und Mareike Eselgrimm wünschten sich mehr Kulanz bei den Antragsfristen. In zwei Wochen habe ein Verein noch nicht alle Rechnungen beisammen, meinte auch Steven Jonas, zum vorgeschlagenen Stichtag 15. Oktober. Man könne schon Fristwahrung erwarten, meinte Markus Gensler. André Wunderling schlug vor, die Antragsfrist auf sechs Wochen zu erweitern und dafür den Durchführungszeitraum auf den 31. August zu begrenzen. Das wurde gegen zwei Stimmen angenommen.
Neubau des Bauhofs in eine fernere Zukunft verschoben
Ebenfalls vorgelegt wurde das Rechnungsergebnis des Haushalts 2023. Der Verwaltungshaushalt beträgt nun 4,55 statt der geplanten 4,4 Millionen Euro. Der Vermögenshaushalt umfasst 8,67 Millionen statt der angepeilten 5,28 Millionen Euro. Erfreulich aus Gemeindesicht: Statt 84.000 Euro werden dem Vermögenshaushalt 383.000 Euro zugeführt, aus dem Verwaltungshaushalt.
Es gab Einsparungen, insbesondere im Bereich Feuerwehrhaus und Bauhof, wo ein Kombiprojekt geplant war. Der Neubau des Bauhofs ist in eine fernere Zukunft verschoben worden. Den Rücklagen (Ende 2023 waren das 3,9 Millionen Euro) wurden einerseits 7,18 Millionen Euro zugeführt, 4,9 Millionen Euro mehr als geplant. Ihnen wurden aber andererseits auch 7,7 Millionen Euro entnommen.