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Kreis Schweinfurt
Schutz vor Bahnlärm: Bürgerinnen und Bürger können sich beteiligen
Bearbeitet von Michael Mahr
 |  aktualisiert: 19.03.2023 03:05 Uhr

Am 13. März startete das Eisenbahn-Bundesamt die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung für Bürgerinnen und Bürger im Rahmen des Lärmaktionsplans für den Schienenverkehr. In den kommenden sechs Wochen können alle Menschen, die sich durch Schienenlärm gestört fühlen, daran mitwirken und sich bis 24. April 2023 zu ihren Lärmproblemen äußern. Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt die Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet. Betroffene sollten dem Eisenbahn-Bundesamt wichtige Hinweise und Informationen zu ihrer persönlichen Lärmbelastung übermitteln, die durch den Eisenbahnverkehr verursacht wird, informiert die Stadt Schweinfurt in einer Pressemitteilung. Dieser sind folgenden Angaben entnommen.

Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht zwei Beteiligungsphasen vor. In der ersten Beteiligungsphase wird sowohl den Ballungsräumen als auch kleineren Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben, ausführlich ihre Lärmsituation an den Schienenwegen des Bundes darzustellen. Nach der Auswertung der ersten Beteiligungsphase veröffentlicht das Eisenbahn-Bundesamt den Entwurf seines Lärmaktionsplanes Ende des Jahres 2023. Daran anschließend findet die zweite Beteiligungsphase statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Entwurf des Lärmaktionsplanes bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.

Nur mit einer aktiven Beteiligung an der Befragung können alle Schweinfurter gemeinsam zu einer Verbesserung der Lebensqualität in der Stadt beitragen, heißt es in der Pressemitteilung. Eine Beteiligung ist bis Montag, 24. April möglich.

Informationsmaterial gibt es im Internet unter www.laermaktionsplanung-schiene.de/medienbereich

 
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