Wenig erfreulich verliefen die diesjährigen Testkäufe des Schweinfurter Stadtjugendamtes und der Polizeiinspektion Schweinfurt im Einzelhandel. Neun Geschäfte im Stadtgebiet verkauften an jugendliche Testkäufer unerlaubterweise Spirituosen oder Tabakwaren und verstießen damit erheblich gegen das Jugendschutzgesetz. Das geht aus einem Presseschreiben der Stadt Schweinfurt hervor, dem folgende Informationen entnommen sind.
Bei insgesamt 13 Kontrollen durch das Jugendamt der Stadt Schweinfurt in Zusammenarbeit mit der Polizei Schweinfurt kam es zu dem im negativen Sinne überraschenden Ergebnis.
"Ich kontrolliere sonst immer den Ausweis" war die häufigste Aussage der Kassiererinnen. In intensiven Gesprächen klärten die Mitarbeiter des Jugendamtes und die Polizeibeamten die Kassenkräfte über ihre Pflicht der Ausweis-Kontrolle auf. Ein Bauchgefühl und eine Entscheidung nach Aussehen genügen nicht.
Nur vier Geschäfte verhielten sich korrekt und verkauften keinen Alkohol beziehungsweise Tabak an die Testkäuferinnen. Die Discounter sind hier besonders hervorzuheben. Sie schulen ihre Angestellten regelmäßig und führen auch eigene Testkäufe durch.
Ein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld bis zu 3000 Euro belegt werden. Die Kassiererinnen, die sich korrekt verhalten hatten, wurden mit einer kleinen Aufmerksamkeit seitens des Jugendamtes belohnt.
Aufgrund des im Vergleich zu den Vorjahren sehr schlechten Ergebnisses ist eine Wiederholung der Testkäufe nach einer kurzen Wartezeit geplant.