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Schweinfurt
Hochaggressiver Mann mit Messer hielt Polizei in Atem
Mit größtem Aufwand versuchte die Polizei im November 2019 einen hochaggressiven Mann in Werneck zu beruhigen – ohne Erfolg. Ist er gefährlich für die Allgemeinheit?
Mit einem Messer (Symbolbild) verbreitete ein 35-Jähriger in der Wernecker Psychiatrie Angst und Schrecken und randalierte im Raucherzimmer. Ein SEK musste ran. Wird er auf Dauer untergebracht?
Foto: Venerala/Adobe Stock | Mit einem Messer (Symbolbild) verbreitete ein 35-Jähriger in der Wernecker Psychiatrie Angst und Schrecken und randalierte im Raucherzimmer. Ein SEK musste ran. Wird er auf Dauer untergebracht?
Stefan Sauer
Stefan Sauer
 |  aktualisiert: 10.05.2020 02:10 Uhr

Am 10. November letzten Jahres ist der 35-Jährige von sich aus in die Wernecker Psychiatrie gegangen. Er wollte, wie er jetzt vor dem Landgericht Schweinfurt sagt, seine Medikation richtig einstellen lassen. Außerdem habe er "keinen Platz da draußen" gehabt. Er meint damit: keinen festen Wohnsitz. Am frühen Morgen dann, gegen 2 Uhr, meldet das Krankenhaus der Polizei, der Mann laufe auf der Station K5 mit einem Einhandmesser mit gezackter Klinge durch die Station.

Randalierer zieht sich nackt aus 

Da schrillen in der Polizeiinspektion alle Alarmglocken. Mit mehreren Streifen rückt sie an, hat neun Beamte im Einsatz, vier kommen von der Verkehrspolizei dazu. Zwei halten die nicht verschließbare Glastür zum Raucherraum zu, in den sich der Mann verzogen hatte, um die Station vor ihm zu schützen. Zwei Beamtinnen versuchen zwei Stunden lang, "mit Engelszungen" sprechend, ihn zu überreden, sein Messer herzugeben. In dieser Zeit scheint der 35-Jährige manchmal ruhig und nachdenklich, dann wieder "hoch aggressiv", so die Staatsanwältin.

Unter anderem reißt er Stühle aus ihren Halterungen, tritt den Temperaturregler der Heizung und Steckdosen ab - und sticht mit seinem Messer in Kopfhöhe auf die massive Glasscheibe des Raucherraums. Der Polizistin auf der anderen Seite der Tür "steht kurz das Herz still", sagt sie als Zeugin vor der Großen Strafkammer. Zwischendurch zieht er sich zweimal komplett aus und wieder an – und bringt sich mindestens drei teils tiefe Schnitt am Oberarm bei. Das Blut verschmiert er an der Wand und auf der Scheibe der Glastür des Raucherzimmers. All dies hält ein Polizist auf Fotos und teils in Videosequenzen fest, die das Gericht betrachtet.   

SEK-Mann gibt zwei Schüsse ab

Mittlerweile ist eine weitere vierköpfige, speziell geschulte Verhandlungsgruppe der Polizei vor Ort - nunmehr also 17 Beamte. Doch auch deren Bemühungen, den Mann zur Herausgabe des Messers zu bewegen, bleiben erfolglos. Weil alles nichts nützt, muss ein SEK-Team ran, um die Sache zu beenden. Der aggressive, blutende 35-Jährige zertrümmert die untere Scheibe der zweigeteilten Glastür mit dem Knie und die obere mit seinem Messer. Als er rauskommt und trotz Aufforderung die Waffe immer noch nicht weglegt, sondern damit auf sie zugeht, streckt ihn ein SEK-Beamter mit zwei Schüssen ins Bein nieder. Er wird gefesselt, seine Wunden erstversorgt.

Vor der Großen Strafkammer geht es um tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Sachbeschädigung. So lauten die Vorwürfe gegen den Beschuldigten. Weil dieser aber laut Gutachter im Zustand krankheitsbedingter Schuldunfähigkeit gehandelt haben soll, gibt es keine Anklage mit Strafandrohung, sondern eine "Antragsschrift", in der die Staatsanwältin die Unterbringung des Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus fordert. Dieser leide an paranoider Schizophrenie und einer dissozialen Persönlichkeitsstörung, zur Tatzeit sei er laut Gutachter schuldunfähig gewesen.

Antrag: Psychiatrie statt Knast

Ohne stationäre Unterbringung drohten weitere schwerwiegende Straftaten, so die Staatsanwältin, zumal der Beschuldigte in der Vergangenheit mehrfach seine Medikamente abgesetzt habe und er bringe 19 Vorstrafen mit, darunter auch Gewaltdelikte. Er zeige keine Schuldeinsicht, sondern bezeichne sich als harmlosen "Kleinkriminellen", der im Grunde ein netter Kerl sei. Weil der 35-Jährige aber gefährlich für die Allgemeinheit sei, müsse er zu deren Schutz stationär untergebracht werden.

Der Verteidiger sagt, sein Mandant sehe das nicht so, dass er auf freiem Fuß für andere gefährlich sei. Er habe sich durch die Polizisten provoziert gefühlt. Aus seiner Sicht lägen die Voraussetzungen für eine Unterbringung nicht vor. Das Gericht möge den Antrag der Staatsanwaltschaft ablehnen. Die Entscheidung des Gerichts wird am Mittwoch, 13. Mai, 10 Uhr, bekannt gegeben.

 
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