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SCHWEINFURT
Reihenweise Autos ausgeräumt
Katja Glatzer
 |  aktualisiert: 11.12.2019 15:24 Uhr

Eine Sonnenbrille von Dior, eine Jacke von Hugo Boss, ein Handy, ein Hundegeschirr und vieles mehr: All das soll ein 37-Jähriger aus Autos gestohlen haben, zu denen er sich vorher Zugang verschafft hatte. Wegen schweren Diebstahls musste sich der Mann aus der Region nun vor dem Amtsgericht verantworten. Er wurde zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.

An verschiedenen Tagen im Jahr 2012 und 2013 war er in Pkws eingebrochen, die in der Schweinfurter Straße in Niederwerrn geparkt waren. Zuletzt war er nachts von einem Ehepaar beobachtet worden, das die Polizei rief. Insgesamt entstand für die Geschädigten ein Schaden von mehreren hundert Euro. Vor Gericht legte der 37-Jährige ein Teilgeständnis ab und gab vier der insgesamt sechs Vorwürfe zu.

Allerdings habe er keines der Autos aufgebrochen, sagte er. „Die Autos waren nicht abgeschlossen.“ Eine Tatsache, die ihm der Staatsanwalt nicht abnahm.

Der Angeklagte verneinte auch den Aufbruch eines Busses, mit dem er in der Nacht vom 31. Januar auf 1. Februar 2013 vom Volksfestplatz zum Sportplatz Niederwerrn gefahren sein soll. Laut Anklageschrift rammte er auf dem Sportplatz den Masten mit dem Basketballkorb. Er habe den Bus nicht bedienen können und sich nach dem Unfall unerlaubt vom Ort des Geschehens entfernt, heißt es in der Anklage weiter. Bei dem Zusammenstoß entstand ein Sachschaden von circa 2400 Euro.

In einem Polizeiverhör hatte der 37-Jährige ausgesagt, es könne sein, dass er „im Inneren des Busses gewesen war, um mich auszuruhen“. Vor Gericht wies er den Vorwurf komplett zurück. Mit der Bus-Sache habe er nichts zu tun. Auf den Hinweis, dass der Angeklagte in die Tat verwickelt sein könnte, war eine Polizei-Praktikantin aus Zufall gestoßen: In einer Kneipe hatte sie den Kommentar eines Kumpels des Angeklagten zufällig mitgehört, der von dessen unerlaubter Tour mit dem Bus erzählte.

Vor der Polizei gab der Kumpel zu, dass der 37-Jährige um fünf Uhr morgens bei ihm aufgekreuzt war – wohl, um sich vor der Polizei zu verstecken. Diese Aussage wollte der Zeuge vor Gericht nicht bestätigen, was den Staatsanwalt fast zur Weisglut trieb. „Hören Sie auf. Sie lügen doch“, rief er und machte deutlich, welche Konsequenz eine uneidliche Falschaussage haben kann. Vergeblich.

Während die Verteidigerin auf eine Geldstrafe plädierte, die nach Ermessen des Gerichts ausfallen solle, forderte der Staatsanwalt zwei Jahre Haft ohne Bewährung. Auch das Gericht zweifelte nicht an der Schuld des wegen Betrugs, Diebstahls und Körperverletzung einschlägig vorbestrafen Mannes: „Wir sind in vollem Umfang von der Schuld des Angeklagten überzeugt“, erklärte der Richter.

 
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