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SCHWEINFURT
Rathaus geht jetzt doch in Berufung
Von unserem Redaktionsmitglied Stefan Sauer
 |  aktualisiert: 13.03.2013 12:04 Uhr

Der Versuch der Stadt Schweinfurt, von Thomas Schaffner und Rudolf Schlenz Unterschriften zum Verkauf einer Dachwohnung im Schaffner-Haus in der Pestalozzistraße 1 an einen Nichtnachfahren gerichtlich erzwingen zu wollen, ist schief gegangen. Wie berichtet, hat die Stadt den von ihr angestrengten Prozess mit Pauken und Trompeten verloren. Entgegen der zweifachen Ankündigung des Pressesprechers Martin Baldauf, das erstinstanzliche Urteil zu akzeptieren, geht die Stadt nun doch in Berufung.

Dem Versprechen Baldaufs vom August letzten Jahres zufolge hätte sich die Stadt jetzt mit Thomas Schaffner in Verbindung setzen und mit ihm den Verkauf der Wohnung perfekt machen können. Als kaufinteressierter Schaffner-Nachfahre hatte er laut Testament seiner Urgroßeltern von 1959 und notarieller Beurkundung aus dem Jahr 1969 faktisch ein Vorgriffsrecht – und nicht der Außenstehende, mit dem der Stadtvertreter aus unerfindlichen Gründen einen Kaufvertrag abgeschlossen und beurkundet hatte.

Denn: Die Häuslebauer Friedrich und Margarethe Schaffner hatten testamentarisch bestimmt, dass die vier Wohnungen des Hauses „auf Kinder und Kindeskinder“ übergehen sollen. Nach dem kostenträchtig verlorenen Prozess meldete sich die Stadt erst bei Schaffner, nachdem diese Zeitung angefragt hatte. Tags drauf sagte der mit der Wohnungsverwertung beauftragte Kämmerei-Mitarbeiter Schaffner, es könne ein Notartermin vereinbart werden – was Baldauf wenig später widerrief.

Unklar ist bisher, warum die Stadt das eindeutige Testament der Hauserbauer missachtet hat. Sie musste bei dem Verkauf der Dachwohnung, die sie mit der Auflage geerbt hatte, den Erlös dem Leopoldina-Krankenhaus zukommen zu lassen, zwingend um das Einverständnis der „Schaffner-Kinder und Kindeskinder“ nachfragen.

Das hat sie nicht, im Gegenteil: Nachdem der interessierte Urenkel Thomas Schaffner auf die erste Kaufpreisvorstellung der Stadt über 25 000 Euro maximal 12 000 angeboten hatte, weil ja noch erheblich renoviert werden müsste, hörten er und die übrigen Bewohner nichts mehr. Bis sie ihr Einverständnis zu einem Kaufvertrag an einen Außenstehenden zum Preis von lediglich 10 000 Euro erklären sollten. Als sie sich weigerten, klagte die Stadt – mit wenig Erfolg. Im Urteil vom 18. Februar stellt die Richterin „ein möglicherweise rechtsmissbräuchliches Verhalten der Klägerin“ (Stadt Schweinfurt) fest, „die streitgegenständliche Wohnung“ zunächst Thomas Schaffner für 25 000 anzubieten und„ dann wenig später diese Wohnung für 10 000 Euro an (...) verkaufen zu wollen“.

Auch Schaffners Anwalt hatte sich gewundert, weshalb die Stadt als Treuhänder der Erbschaft ein um 2000 Euro geringeres Angebot bevorzugt hatte. Sie habe doch geradezu die Pflicht, aus dem Verkaufserlös der Dachwohnung dem Leopoldina-Krankenhaus eine möglichst hohe Summe zukommen zu lassen.

Hat da der Kämmerei-Mitarbeiter einen Bekannten bevorzugt? Denkt die Stadt entgegen ihrer bisherigen Haltung doch an Rechtsmittel? Welche Konsequenzen zieht die Stadt aus dem verlorenen Prozess und missglückten Wohnungsverkauf an den Außenstehenden – und welche Kosten hat der Prozess verursacht?

Am letzten Mittwoch teilt Baldauf in einer Mail mit: „In der Liegenschaftsangelegenheit gibt die Stadt derzeit keine Stellungnahme ab. Die Beteiligten werden direkt kontaktiert und die nötigen Schritte zunächst nicht über die Presse kommuniziert. Den direkt oder zumindest unterschwellig geäußerten Vorwurf, der zuständige Mitarbeiter habe unter Verletzung seiner Dienstpflichten einen Bekannten begünstigt, weisen wir entschieden zurück. Der Erwerber war dem zuständigen Mitarbeiter nicht persönlich bekannt. Zu Kosten und Konsequenzen können wir uns erst nach Abschluss der Angelegenheit äußern.“ Am Donnerstag lässt der Kämmererer dann wissen, „dass die Stadt sich nach Durchsicht des Urteils entschieden hat, doch Berufung gegen die Entscheidung des Amtsgerichts einzulegen“.

 
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