Im Mittelpunkt der Gemeinderatssitzung stand der Bau des Ärztehauses im Baugebiet Rempertshag. Eigentlich ging es nur um einen Grundsatzbeschluss für den Bau und die Durchführung des Bieterverfahrens zum Erwerb des Grundstücks. Da aber zweiter Bürgermeister Helmut Heimrich, der den erkrankten Rathauschef vertrat, einleitend ein Plädoyer für das Projekt hielt, entwickelte sich eine Diskussion um das Konzept des Ärztehauses, die Aufhebung der Sperre für die Ansiedlung von Hausärzten im südlichen Landkreis und den Weg, wie die Gemeinde das Grundstück überlassen kann.
„Das Staatsministerium und der Kommunale Prüfungsverband haben das Bieterverfahren vorgeschlagen“, erklärte Heimrich. Hiermit werde der marktübliche Preis erzielt. So beschloss es dann der Gemeinderat, allerdings in nichtöffentlicher Sitzung, weil Belange des Ausschreibungs- und Vergabewesens berührt waren.
Noch in öffentlicher Sitzung hatte das Gremium die Änderung des Bebauungsplans „Rempertshag“ beschlossen. Die Sondergebietsflächen für „Fremdenbeherbergung und Ladengebiet“ sollen in ein „Sondergebiet für die Gesundheitsversorgung“ geändert werden. Dies dient dazu, um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die spätere Errichtung des Ärztehauses zu schaffen.
Zu Beginn der Sitzung hatte Heimrich Fragen zum Antrag der CSU-Fraktion vom 5. August beantwortet. Demnach sind an der Projektplanung die Ärzte Albrecht Heitsch, Michael Donhauser, Gerhard Rauscher, Christian und Steffen van Gelder beteiligt. Die Praxis werde von den zwei Ärzten mit den längsten Arbeitsjahren geleitet. Eingebunden werden auch die Ärzte Gillich, Krämer, Schmidt und Maierhofer. In einem Schreiben an alle Räte hätten die Sennfelder Ärzte ihre Einbindung in das Projekt nochmals bestätigt.
Hinsichtlich des Flächenbedarfs hatte van Gelder bereits im September einen Plan vorgelegt, nach dem er die gesamte Fläche benötigt. Die Ausweisung von 7000 Quadratmeter Wohngebiet auf der Sondergebietsfläche würde immissionsschutzrechtlich problematisch werden, so Heimrich. Denn die Sondergebietsfläche sei ein Puffer zwischen Sportgelände und Wohnbebauung.