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SCHWEINFURT
Räuchermix wird teuer für den Azubi
fan
 |  aktualisiert: 09.10.2016 16:56 Uhr

Gekostet haben die vier Räuchermischungen, die der 22-Jährige aus einem Dorf im Landkreis Schweinfurt angeblich für einen Freund bei einem Internet-Händler bestellt hat, 130 Euro. Dafür und für einen Krümel vertrocknetes Amphetamin (0,9 Gramm), das die Polizei bei der Durchsuchung in seinem Zimmer gefunden hat, hat ihn der Amtsrichter in Schweinfurt jetzt zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen – 2250 Euro – verurteilt.

Angeklagt war der Industriemechaniker-Azubi im dritten Lehrjahr, weil er versucht habe, bedenkliche Arzneimittel in Verkehr zu bringen und wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln, so der Staatsanwalt. Genau deswegen wurde er nach der Beweisaufnahme auch verurteilt. Der Vorsitzende sah den Vorwurf nach eineinhalbstündiger Verhandlung nämlich als erwiesen an.

Am 12. November letzten Jahres hatte er bei einer „Kräuterwelt“ im Internet sechs Päckchen „Rauchmischungen“ bestellt, angeblich für einen Freund, dessen Namen er aber partout nicht verraten wollte. Die Rauchmittelchen in Einheiten zu zwei oder drei Gramm hatte Namen wie OMG, Remix, Welcome Vegas oder Maja, enthielten aber synthetische Cannabinoide, die zwar nicht unters Betäubungsmittelgesetzt fallen, wohl aber unter das Arzneimittelgesetz. Hätte der Angeklagte gesagt, die Sendung sei für ihn gewesen, laut seines Verteidigers wäre dies nicht strafbar gewesen. So aber will er die Mittelchen für einen Kumpel besorgt haben – das Motiv blieb im Dunkeln –, womit er zum Arzneimittelvertreiber wurde, und dafür hatte er keine Erlaubnis.

Auf der Internetseite steht zwar, die Mischungen seien ausschließlich „zur Verräucherung bestimmt“, nicht zum Inhalieren oder Rauchen, aber sie würden „überwiegend als Rauschmittel zum Rauchen verwendet“, sagte der Staatsanwalt. Das sagt auch das Landeskriminalamt (LKA) in seinem Gutachten zur Analyse des Inhalts der sechs Päckchen. Sechs Tage nach der Bestellung wurde das Zimmer des jungen Mannes im elterlichen Anwesen durchsucht, nachdem die Polizei bei einer Computerdurchsuchung eines Dritten auf ihn gestoßen war.

Die Mutter des Angeklagten drückte den Beamten gleich das Postpäckchen mit den Räuchermischungen in die Hand, das sie für verdächtig hielt. Getarnt war die Sendung überdies, indem als Absender statt der ominösen „Spice Kräuterwelt.de“ ein „Pizzeriaservice“ angegeben war. Das LKA hat die Substanzen dann untersucht und als bedenkliche Arzneimittel qualifiziert. Einige von diesen, so der Kripobeamte als Zeuge, fielen mittlerweile offiziell unter das Betäubungsmittelgesetz. Gegen den Versandhändler sei ebenfalls ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden.

Der 22-Jährige beteuerte, bei der Bestellung für den Kumpel vorher im Internet recherchiert zu haben, ob die „Räuchermischungen“ legal sind oder unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Nachdem er darauf kleinen Hinweis gefunden habe, habe er sie im guten Glauben bestellt. Ob er wirklich glaubt, dass er im Internet bei einer Suchmaschinen-Recherche eine valide Auskunft über die rechtliche Unbedenklichkeit zweifelhafter Produkte bekommt, fragte der Vorsitzende. Der 22-Jährige meinte, ja. Der Staatsanwalt: „Dann finden Sie mal jemanden, der Ihnen diese Geschichte glaubt.“ Er lasse sich „nicht für blöd verkaufen“.

Vor vier Jahren war der junge Mann einmal mit Betäubungsmitteln aufgefallen und das Verfahren vom Jugendrichter gegen Arbeitsstunden eingestellt worden. Der 22-jährige bemüht sich um Führerschein. Dafür ist das versuchte Inverkehrbringen von bedenklichen Arzneimitteln mit synthetischen Cannabinoiden drin und der Besitz eines Bröckelchens (angeblich seit vier Jahren im Schrank) vertrockneten Speeds nicht sehr hilfreich.

 
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