Einstimmig stimmten die Oberschwarzacher Gemeinderäte in ihrer jüngsten Sitzung dem Entwurf der Unterfränkischen Überlandzentrale in Lülsfeld für den Konzessionsvertrag zur Stromlieferung zu. Dieser entspricht dem zwischen dem Verband bayerischer Elektrizitätswerke und den kommunalen Spitzenverbänden ausgehandelten Mustervertrag.
Abweichend vom Mustervertrag gilt der Vertrag zwischen Oberschwarzach und der ÜZ aber 20 Jahre. Auf ein Sonderkündigungsrecht nach 10 beziehungsweise 15 Jahren wurde verzichtet. Dies begründete die ÜZ mit der langjährigen und vertrauensvollen Zusammenarbeit. Die Gemeinderäte ließen sich darauf ein.
Gemeinderat Robert Ruppenstein erläuterte, dass die Gemeinde sich verpflichtet, der ÜZ die Verkehrsflächen zur Verfügung zu stellen, so dass der Stromversorger jedem, der Strom beziehen will, diesen auch liefern kann. Die Gemeinde erhalte dafür eine Konzessionsabgabe, deren Höhe von den im Stromnetz transportierten Kilowattstunden abhängig ist.
Eine erhöhte Nutzung von Privatstrom, etwa aus Photovoltaikanlagen, könnte diese Abgabe in Zukunft aber verringern, informierte Ruppenstein.
Bei der Verlegung von neuen Stromleitungen wird die Überlandzentrale in Zukunft 80 Prozent der Kosten tragen. Für die Gemeinde verbleiben nur noch Restkosten von 20 Prozent.
Auch von der Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen wurde der Gemeinde Oberschwarzach dieser Vertrag empfohlen.