Knapp elf Stunden Verhandlung lagen hinter dem Vorsitzenden Richter Falk Borchert am Schöffengericht, als er am Montagabend um 19.47 Uhr das Urteil gegen drei gebürtige Weißrussen verkündete, die wegen des Diebstahls von hochwertigen Autorädern in vier verschiedenen Fällen in Süddeutschland angeklagt waren. Drei Jahre und zwei Monate sowie zwei Jahre Gefängnis und ein Jahr und fünf Monate auf Bewährung wegen schweren Diebstahls in Tateinheit mit Sachbeschädigung lauteten die Urteile.
Die Staatsanwaltschaft hatte beim Hauptangeklagten vier Jahre Haft gefordert, dessen Verteidiger zwei Jahre und vier Monate. Es war ein langwieriger Prozess, die Ermittlungsakte für alle Drei umfasst 1500 DIN-A4-Seiten, aber zielgerichtet verhandelt mit über zehn Zeugen und interessanten Einblicken in die Ermittlungsarbeit der Kriminalpolizei, die Spürsinn bewies, den drei Dieben das Handwerk zu legen.
Angeklagt waren die drei Männer – 50, 44 und 38 Jahre alt – als Bande zwischen 2015 und März diesen Jahres in Schwäbisch-Gmünd, Plattling, Estenfeld und Schweinfurt bei Mercedes- und Porsche-Autohäusern von sieben Fahrzeugen mehrere tausend Euro teure Räder abmontiert und dann weiterverkauft zu haben.
Die Autos wurden entweder auf roten Wagenhebern oder Backsteinen ohne Räder zurückgelassen – gerade letztere Methode erzeugte an den Fahrzeugen teure Schäden, da Schweller kaputt gingen oder die ganze Bremsanlage.
Eindeutig nachgewiesen
Haupttäter war der 44 Jahre alte Angeklagte, gelernter Maler und Verputzer. „Mein Mandant ist ein Dieb“, räumte sein Anwalt in seinem Plädoyer ein, denn in drei der vier Fälle war die Täterschaft erwiesen. Doch die Frage der Schadenshöhe – spitzfindig wurden die vorgelegten Rechnungen der betroffenen Autohäuser daraufhin abgeklopft, wie hoch die Reparaturen für die Autos wirklich waren und wieviel die Räder die Autohäuser im Einkauf kosten – und vor allem, ob es sich um eine Bande handelte, sah der Rechtsanwalt anders als der Staatsanwalt. Das Gericht folgte später in Teilen seiner Argumentation, verurteilte nicht wegen schweren Bandendiebstahls, sondern wegen schweren Diebstahls.
Der 44-Jährige wurde beim ersten angeklagten Diebstahl in Schwäbisch-Gmünd im November 2015 in flagranti erwischt, sein Komplize flüchtete unerkannt. Damals wurde er wieder freigelassen, blieb von nun an im Visier der Polizei, setzte aber seine Diebestour fort. Im September 2016 klaute er in Plattling bei zwei Porsche Boxter acht Räder, in Estenfeld waren es im Oktober 2016 gar zwölf Räder von drei Porsche Boxter und schließlich in Schweinfurt acht Räder bei zwei Mercedes.
Nach dem Diebstahl in Schweinfurt gerieten alle drei Männer mit dem vom 50-Jährigen gefahrenen Transporter mit dem Diebesgut hinten drin in eine Kontrolle auf der A 71, wurden festgenommen und kamen in U-Haft. Bei der polizeilichen Vernehmung hatten sie die Tat in Schweinfurt zugegeben, der 44-Jährige aber behauptet, es sei ein Zufalls-Diebstahl gewesen und er habe die Räder für sein privates Auto in Weißrussland klauen wollen. Vor Gericht machten die Angeklagten nur zu ihren persönlichen Verhältnissen, die teils nicht einfach sind, Angaben.
DNA-Proben eindeutig
Doch mit modernen Methoden wurden vor allem dem 44-Jährigen drei der vier Taten nachgewiesen. So gab es in Plattling an den Handgriffen der Wagenheber, die am Tatort zurückgelassen wurden, eindeutige DNA-Spuren des Mannes. In Estenfeld fand der Ermittlungsbeamte der Kripo in einem Graben an der Straße neben dem Autohaus zwei frische Zigarettenkippen, die ebenfalls per DNA-Abgleich dem 44-Jährigen zugeordnet wurden. Darüber hinaus wurde er mit seinem 38-jährigen Bekannten in Hessen und bei Trier vor zwei Jahren von der Polizei kontrolliert. Damals war kein Diebesgut im Auto, aber vier Wagenheber und zwei Handys. Die Nummern notierten die Beamten, das Landeskriminalamt wies nach, dass in den Nächten, in denen geklaut wurde, über diese Telefone in der Nähe der Tatorte miteinander kommunziert wurde.
Die Täter hatte die Kripo schon länger im Visier, weswegen es vor der Tat in Schweinfurt auch eine Überwachung der Handy-Kommunikation gab und eine Observation, nach der sie mit dem Diebesgut im Auto auf der Autobahn angehalten wurden. Nicht aufgeklärt werden konnte die Frage, ob hinter den Diebes-Touren ein größeres Netzwerk steckt, da dazu auch von den Angeklagten keine Angaben gemacht wurden.
Glimpflich kam der 50-Jährige davon, dem eine direkte Tatbeteiligung in keinem Fall nachgewiesen werden konnte. Nur in Schweinfurt war er zumindest als Fahrer dabei. Das sah das Gericht aber nicht nur als Beihilfe zum Diebstahl, denn das Vorgehen in den anderen Fällen zeigte, dass es wahrscheinlich sogar vier Personen waren – ein Fahrer des Transporters, der zum Abholen gerufen wurde, zwei zum Abmontieren der Räder vor Ort und einen, der Schmiere stand. Da der 50-Jährige in Deutschland nicht vorbestraft war, bekam er Bewährung plus 250 Euro Geldstrafe. Er will nach Rußland zurückkehren.