Eine bei einem Bildungsträger beschäftigte Frau und ihr Mann sollen wochenlang Flüchtlinge aus Integrationskursen ohne Bezahlung für die Renovierung eines Ladenlokals haben arbeiten lassen. Dies soll auch unter Androhung von Konsequenzen geschehen sein, wenn sie nicht nach ihren Vorstellungen arbeiten würden. Durch die Schwarzarbeit hätten sie Arbeitsentgelt vorenthalten und sich die Sozialversicherungsbeiträge gespart, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift.
Die 42-jährige Angeklagte soll demnach als Dozentin in ihrem Integrationsunterricht Flüchtlinge für die Arbeiten angeworben, ihr Ehemann sie dann zur Baustelle und zu ihren Unterkünften transportiert haben. Beide hätten den Asylbewerbern Arbeitsstellen versprochen und ihnen mit Konsequenzen gedroht, sollten sie die unentgeltliche Arbeit nicht leisten. Dafür stand das Ehepaar am Dienstag vor dem Schweinfurter Schöffengericht. Zwangsarbeit in sechs Fällen und Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in sieben Fällen werden ihnen vorgeworfen.
Überraschende Wendung?
Beide räumen ein, sich nicht ordnungsgemäß um die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen gekümmert zu haben, erklären aber, dass sie dies durch Unwissen versäumt hätten. „Für uns war das ein gemeinsames Projekt mit den Flüchtlingen, wir haben uns gar nicht als Arbeitgeber gesehen“, sagt der 44-jährige Angeklagte. Den Laden für Tätowierer, Frisöre und Barbiere hätten beide eröffnen wollen, um den Asylbewerbern im Arbeitsumfeld den deutschen Wortschatz näher zu bringen. „Es ging doch nicht um Arbeit, sondern um die Festigung der Wörter wie Hammer, Schraubenzieher oder Draht“, so die Angeklagte, die immer wieder ihren eigenen Migrationshintergrund betont.
Sie bekräftigt außerdem ihr langjähriges Engagement für die Integration geflüchteter Menschen mit zahlreichen Projekten. Auf die Frage der Staatsanwältin, warum die betroffenen Asylbewerber dennoch solche Vorwürfe erheben, antwortet die Angeklagte emotional und unter Tränen. „Ich habe sie behandelt wie meine Kinder, doch einer hat mich vergewaltigt.“ Er hätte darüber hinaus Nacktbilder von ihr gemacht und sie erpresst, diese zu veröffentlichen. Angezeigt habe sie die Vergewaltigung erst Monate später. Zur Verwunderung der Staatsanwältin. Die Anzeige wurde nämlich in dem Zeitraum erstattet, als das Strafverfahren gegen sie und ihren Ehemann startete.
Warten auf die Zeugenaussagen
Aufgrund der komplexen Sachlage vertagt der Richter die Verhandlung. Es müssten noch zahlreiche Zeugen vernommen werden. Vor allem, um zu ermitteln, ob es sich wirklich um Zwangsarbeit handelte, oder ob die Angeklagten tatsächlich nur die sprachliche und integrative Bildung der Flüchtlinge förderten. „Wir müssen damit rechnen, dass dies bis zu drei Monaten dauern kann“, so der Richter.
Und
Auch das ist ein bundes Schweinfurt, andere dabei ausnutzen.
Oder sollte in Naturalien bezahlt werden......?
Kurz, knapp und mit markanten zutreffenden Worten. Grauzone halt. Darum beschäftigen sich auch die Gerichte jetzt damit. Und Sie fragen nach dem Sinn des Kommentars?
Guten Abend