
Das Projekt "Landvergnügen" stellte Armin Braun dem Gemeinderat vor. In diesem Rahmen möchte der Landwirt drei zusätzliche Stellplätze für Wohnmobile in Garstadt zur Verfügung stellen. Dies ist aber an besondere Bedingungen geknüpft.
"Landvergnügen" liste eine stetig steigende Anzahl von Höfen in ganz Deutschland auf, die man mit dem Wohnmobil oder dem Campingbus besuchen kann. "Die einzelnen Landvergnügen-Höfe stellen sich und ihre Umgebung im Katalog mit einem Hofportrait vor", erklärte Braun.
Inzwischen gebe es mehr als 1100 ländliche Gastgeber aus ganz Deutschland, die diese Möglichkeit anbieten, erklärte Braun. Landvergnügen sei ein Reise- und Genussführer für Campingfreunde, bei dem regionale Spezialitäten auf dem Land im Mittelpunkt stehen. Anbieter seien neben Bauernhöfen auch Brauereien, Imkereien, Käsereien oder Weingüter. Das Übernachten erfolge direkt in der Nähe des Hofes. In Garstadt biete sich die Nähe des bestehenden Wohnmobil-Stellplatzes an.
Mit dem Kauf eines Landvergnügen Stellplatzführers erhalte man eine Jahresvignette und eine Mitgliedskarte. Nur mit der aktuell gültigen Vignette und dem Mitgliedsausweis würden die Gäste auf den Höfen empfangen. Der Gültigkeitszeitraum sei immer der 31.3. eines Jahres bis zum 31.3. des Folgejahres.
In Garstadt würden die Plätze von April bis Oktober angeboten, so Braun. Die Stellplätze blieben naturbelassen und seien begrenzt auf drei pro Betrieb und jeweils eine Übernachtung. Deren Belegung werde er kontrollieren. Der persönliche Kontakt und die gute Verständigung zwischen Gast und Gastgeber bildeten den Grundstein für einen beidseitig angenehmen Aufenthalt, so Braun. Ziel sei es, auf den Höfen einmalige regionale Köstlichkeiten aus eigener Herstellung kennenzulernen und zu kaufen. Die Gäste könnten so hinter die Kulissen der landwirtschaftlichen Produktion blicken.
Für die Gemeinde ändere sich nichts, stellte Bürgermeister Ulrich Werner fest. Diese drei Stellplätze im Anschluss an den gemeindlichen Wohnmobil-Stellplätz müssten abgegrenzt werden. Er schlug einen Pachtvertrag für die Dauer von drei Jahren vor mit der Möglichkeit einer Verlängerung. Dem folgte der Gemeinderat einstimmig.