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SCHWEINFURT
Privatstraße auf der Haardt
Rodung kann beginnen: Der Bauausschuss hat an der Lucas-Cranach-Straße (Mitte) drei Zwei- und ein Einfamilienhaus genehmigt.
Foto: Landgraf | Rodung kann beginnen: Der Bauausschuss hat an der Lucas-Cranach-Straße (Mitte) drei Zwei- und ein Einfamilienhaus genehmigt.
Gerd Landgraf
Gerd Landgraf
 |  aktualisiert: 16.01.2014 14:20 Uhr

Ab 1967 entstand der Stadtteil Haardt als reines Wohngebiet – insbesondere für junge Familien. Die Haardt mit 1700 Bewohnern hat weder einen Laden noch eine Schule, jedoch Häuser in der zweiten Reihe, die als Hinterlieger nur über Treppenanlagen zu erreichen sind. Mittlerweile sind die Schweinfurter in die Jahre gekommen und der Anteil der Senioren steigt stetig. Auf diese Entwicklung reagierte am Donnerstag der Bauausschuss des Stadtrates.

Den Anlass gab der Antrag eines Bauträgers, der jetzt an der Lucas-Cranach-Straße 13, 15, 17 und 4 (also am Zeller Bach) die vier benachbarten Grundstücke mit einer Privatstraße erschließen darf. Werner Duske, Leiter des Bauverwaltungsamtes, befürwortete das Projekt, mit dem die Bauverwaltung eine Abkehr vom bisher gültigen Konzept vorschlug. Der Amtsleiter empfahl die Annahme samt Überschreitung der Geschossflächenzahl, mit den Garagen außerhalb der einst vorgesehen Flächen im Talgrund, mit erheblichen Abgrabungen und dem Einbau von Stützmauern mit mehr als 150 Zentimetern Höhe.

Festgehalten wird an der Bungalowform und damit an der stufigen Bebauung des Haardtberges. Die zusätzlichen Geschossflächen werden durch die Hanglage nicht auffällig sein, hieß es.

Mit Herbert Wiener (SPD) begrüßten die meisten Stadträte das Schließen der Baulücke. Nachfragen gab es aus dem Gremium zur Privatstraße, die eine Neigung von zehn Prozent und im Kurvenbereich von bis zu 12,5 Prozent haben wird, welche von Baureferent Jochen Müller als „durchaus im üblichen Bereich“ eingestuft wurde. Müller bezeichnete die Grundstücke als „Ladenhüter“, die jetzt endlich einer Bebauung zugeführt werden könnten.

Stadtrat Thomas End (SPD) gewann dem Projekt viele gute Seiten ab, drängte jedoch auf eine Änderung des Bebauungsplans, weil die Nachbarn und die Öffentlichkeit bei der Systemänderung mitreden müssten. Eine Ausnahmegenehmigung stufte End als nicht sachgerecht ein. Dieser Auffassung widersprachen der Baureferent und Oberbürgermeister Sebastian Remelé, die keinen Systembruch, sondern eine – durchaus erlaubte – Ausnahme sahen. OB Remelé sprach bei der Privatstraße von einem Zugeständnis an die Barrierefreiheit, womit den Bewohnern ermöglicht werde, lange in den eigenen vier Wänden zu bleiben. Die ansonsten nötigen 40 Stufen zu den Hinterliegern seien nicht mehr zeitgemäß, so der OB. Nachdem Herbert Wiener erfahren hatte, dass eine Bebauungsplanänderungen ohne Einsprüche eine Verzögerung bis zu einem halben Jahr beschere, stimmte die klare Mehrheit der Stadträte für die Erschließung durch die Privatstraße und dem gesamten Bauvorhaben zu.

 
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  • O. S.
    Bei der Eselshöhe-West ging es doch nicht um die Frage ob ein komplettes Grundstück (wie an der Haart) ausschließlich mit Stufen erreicht werden kann sondern um Treppen auf Gehwegen. Im aktuellen Falle scheint es ja darum zu gehen das Grundstück an und für sich mit einer Straße und damit mit dem PKW erreichbar zu machen!
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  • W. H.
    Soso... Stufen sind nicht mehr Zeitgemäß... das klang bei der Diskussion über die Eselshöhe West noch ganz anders...?!
    Schon schwierig sich mal für etwas zu entscheiden und dann dabei zu bleiben... zwinkern
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