
Acht Fälle des sexuellen Missbrauchs eines Kindes und gleichzeitig Schutzbefohlenen hatte der Staatsanwalt dem Angeklagten vorgeworfen, darunter vier schwere Missbrauchstaten. Wegen sieben Taten, verübt zwischen Anfang März und Ende Oktober 2019, wurde der Mann nun am vierten Verhandlungstag zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Drei der Fälle wertete die Große Jugendkammer des Landgerichts Schweinfurt dabei als schweren sexuellen Missbrauch.
Der Polizeibeamte hatte mit der Mutter des damals siebenjährigen Kindes eine Lebensgemeinschaft geführt und mit beiden in einer Wohnung der Frau gelebt, sagte die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung. Bei sechs Gelegenheiten habe er das Mädchen veranlasst, an ihm sexuelle Handlungen vorzunehmen, einmal habe er selbst diese an dem Kind vorgenommen.
Überwiegend fanden diese Taten in der gemeinsamen Wohnung statt, so die Kammervorsitzende. Die höchste Einzelstrafe verhängte das Gericht für den letzten der angeklagten Vorfälle im Herbst 2019, als die Mutter der Geschädigten, die in dem Verfahren auch als Nebenklägerin auftrat, gerade in einem Krankenhaus behandelt wurde. Da fand der schwere sexuelle Missbrauch der damals Achtjährigen im Ehebett statt, so die Vorsitzende.
Umfassendes Geständnis abgelegt
Zugunsten des Angeklagten wertete die Kammer insbesondere sein umfassendes Geständnis. Damit habe er der Geschädigten, die zur Tatzeit sehr jung – nämlich Grundschülerin – war, eine Vernehmung vor Gericht erspart. So seien auch Tatsachen festgestellt worden, "die sonst nicht ohne weiteres festgestellt worden wären", so die Vorsitzende. Der Angeklagte ist auch nicht vorbestraft.
Auch seine Schuldeinsicht und Reue seien glaubhaft, sagte die Kammervorsitzende – und die beamtenrechtlichen Folgen der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe über einem Jahr für den Staatsbediensteten erheblich. Er verliere seinen Beruf sowie den Beamtenstatus und habe erhebliche Einbußen bei seinen Versorgungsbezügen hinzunehmen.
Vertrauen schwer missbraucht
Zu Lasten des Mannes wertete das Gericht, dass der sexuelle Missbrauch an einem "sehr jungen Kind, einem Grundschulkind" vorgenommen wurde, das noch dazu seine Schutzbefohlene gewesen sei. Und: Der Angeklagte habe auch das "Vertrauen der Mutter in erheblicher Weise missbraucht, insbesondere als sie in der Klinik war". Eine minderschwere Tat sei in keinem Fall erkennbar gewesen, so die Vorsitzende Richterin. Der Strafrahmen bleibe damit bei zwei bis 15 Jahren.
Die Kammer fand eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren für Tat und Schuld angemessen. Damit blieb sie unter den Antrag des Staatsanwalts, der fünf Jahre und zwei Monate gefordert hatte, und sogar unter dem der Verteidigung. Die hatte viereinhalb Jahre Haft für ausreichend gehalten. Die Beweisaufnahme fand komplett unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Nur zur Anklageverlesung und Urteilsverkündung an diesem Mittwoch waren Zuhörer zugelassen. Gegen das Urteil ist Revision möglich.