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Gerolzhofen
Polizei verteilt Anzeigen an der Waschstraße
Das wissen offenbar viele Autofahrer nicht: Das Waschen des privaten Fahrzeugs in einer Waschstraße ist derzeit kein triftiger Grund, seine Wohnung zu verlassen.
Das Reinigen des privaten Autos in einer Waschanlage ist wegen der Coronavirus-Pandemie derzeit nicht erlaubt.
Foto: Silvia Marks | Das Reinigen des privaten Autos in einer Waschanlage ist wegen der Coronavirus-Pandemie derzeit nicht erlaubt.
Klaus Vogt
 |  aktualisiert: 10.04.2020 02:10 Uhr

Das regnerisch Wetter ist vorbei, die Sonne strahlt vom Himmel. Dies nehmen einige Mitmenschen zum Anlass, ihr Auto vom Straßenschmutz der vergangenen Tage zu befreien. Doch Vorsicht: Das Reinigen des fahrbaren Untersatzes in einer der öffentlich zugänglichen Waschstraßen ist wegen der momentan geltenden Ausgangsbeschränkungen derzeit nicht erlaubt.

Diese Erfahrung mussten in den vergangenen Tagen gleich mehrere Autofahrer machen, die an den Waschanlagen im nördlichen Stadtgebiet von Gerolzhofen gerade ihr Auto wuschen beziehungsweise noch in der Warteschlange standen. Polizeibeamte erschienen und verteilten vor Ort reihum Ordnungswidrigkeitsanzeigen.

Erste Polizeihauptkommissarin Margit Endres, Leiterin der Polizeiinspektion Gerolzhofen, bestätigt dies. Im Zuge der Ausgangsbeschränkungen wegen der Coronavirus-Pandemie habe das Bayerische Innenministerium in einer Positivliste genau aufgelistet, was derzeit erlaubt und möglich ist und was nicht. Autowaschanlagen dürfen demnach weiterhin geöffnet haben, sagt Margit Endres. Allerdings ist die Nutzung der Autowaschanlage nur für Gewerbetreibende im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit erlaubt.

Im Umkehrschluss bedeutet ist: Das Autowaschen im privaten Bereich ist derzeit kein triftiger Grund, seine Wohnung zu verlassen. "Die Polizei ist angehalten, Verstöße konsequent zu verfolgen", macht die Leiterin der Gerolzhöfer Polizei deutlich.

 
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  • R. H.
    Alles eine Auslegungssache. Meines Erachtens ist durch die Erlaubnis, die Waschanlage geöffnet zu haben klar dass es eine Fahrzeugwäsche geben darf. Allerdings ist dies kein Grund um das Haus zu verlassen, es sei denn man ist Gewerbetreibender. Also Privat nur in Verbindung mit erlaubten Gründen wie Fahrt zur Arbeit oder Einkaufen, gewerblich wenn man denkt sein Fzg müsste gereinigt werden. Man sollte behutsam mit der Möglichkeit der Fahrzeugwäsche umgehen, es gibt eh nicht viel was zur Zeit erlaubt ist.. Also bitte Abstand einhalten keine Unterhaltungen mit dem Nachbarn, dann klappts auch mit dem Ordnungshüter.
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  • B. S.
    Ich halte überhaupt nichts von der Corona-Krankheit, alles nur Panikmache und die Medien machen alles nur noch schlimmer. Ich selbst habe die Krankheit Sarkoidose Typ 3 gehabt, schlimmer kann die Corona-Krankheit auch nicht sein.
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  • R. W.
    Von "konsequent verfolgen" war nie die Rede, Wie Frau Endres behauptet. Söder hat vielmehr gesagt die Polizei möge mit "Fingerspitzengefühl vorgehen". Diese Freiheitsberaubung unter Corona-Generalverdacht verstößt eh gegen das Grundgesetz und wird danach noch eine große Klagewelle nach sich ziehen....
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  • R. A.
    Das Problem ist die verordnete Langeweile, mit der so mancher sein Problem hat. Aber schaut euch die Personengruppen an, die momentan am unvernünftigsten agieren. Das ist die Besserwisser und Zeigefinger Generation.
    Herr Lehrer, ich weiss was...
    Entschleunigen kann man doch momentan wunderbar. Auch als systemrelevanter Gewerbetreibender wasch ich meine Fahrzeuge nicht mehr und auch nicht weniger.
    Ich vermeide alle Hektik. Man so schön entschuldigen, dass man langsamer machen kann😄
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  • J. R.
    Ja mit Regeln hat so mancher Erwachsener so seine Probleme.Die Senioren in den Einrichtungen bekommen dafür halt jetzt die kalte Dusche.
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  • P. M.
    Ich kann mir auch nicht erklären warum Gewerbetreibende eine Waschanlage nutzen müssten. Mein erster Gedanke nach der Überschrift war: "Dann sollen sie die Waschanlage halt schließen". Oder zumindest einen Zettel anbringen.

    Klar davon abgesehen, weiß jeder dass ausser Arbeit, Arzt, Supermarkt, Tanken, der rest untersagt ist. Finde es trotzdem unverhältnismäßig.
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  • R. F.
    Was ist daran nicht zu verstehen ? Ich persönlich z.B. brauche einen Firmenwagen um meinen Job ausüben zu können und da ich den nicht mal eben mit der Hand waschen kann, brauch ich eine Waschstrasse.... So wie mir geht es tausend anderen Angestellten auch. In der Lebensmittelbranche gibs ja gewisse Hygienestandards die ich mit dem verdreckten Auto wohl nicht erfüllen könnte oder ? Mann, mann, mann. Was ist hier nur los ????
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    Wie so oft im Leben:“Außen hui-innen pfui“! Hoffentlich ist Ihre geschäftliche Einstellung genau so rein wie Ihr Reinlichkeitssinn dem Geschäftswagen gegenüber!Mann,Mann,Mann!!!!!!
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  • M. S.
    wenn dann sollte man konsequent sein und die Autowaschenlagen komplett schließen.

    Mir erschließt sich nämlich in keinster Weise weshalb Autowaschen in der Waschanlage für einen Gewerbetreibenden notwendig ist.

    Dürfen Gewerbetreibende dann etwas auch zum Frisör? - damit sie vor ihren Kunden so gepflegt aussehen wie ihr fahrbarer Untersatz nachdem er in der Waschanlage gewesen ist?

    Langsam artet das Ganze aus und man kann an mehreren Stellen nach Sinn oder Unsinn fragen!
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  • D. E.
    Ach kommt mal runder. Es ist doch lange und ausführlich in den letzten 2Wochen jeden Tag rund um die Uhr im Internet und im Fernsehen bekannt gegeben wurden , was man jetzt darf und auf was man versuchen sollte zu vermeiden wenn es nicht zum täglichen Bedarf zählt. Alle hoffen auf Besserung unser aller Leben in diesen Tagen, dann sollte auch jeder was dazu beitragen.
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  • E. W.
    Schön wenn in den Medien alles beschrieben ist was noch sein darf oder nicht. Aber solange es immer noch so Unvernünftige gibt die einfach alles ignorieren und mit Kind und Kegel die Großeltern besuchen und draußen umherlaufen als wären SIE nicht gefährdet werden wir den Virus nie in den Griff bekommen. Das hat mit nur Spaziergang nichts zu tun.
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  • Veraltete Benutzerkennung
    Wo ist das Augenmaß das bei einer Kontrolle angewandt werden soll
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