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SCHWEINFURT
Phantom-Diskussion um einen Biergarten
Hannes Helferich
Hannes Helferich
 |  aktualisiert: 17.10.2017 11:41 Uhr

Neben der seit längerem nicht betriebenen Gaststätte Brückenbräu am Ende der Mainberger Straße (46 a und b) werden die so genannten Main-Terrassen gebaut, zwei Mehrfamilienwohnhäuser mit insgesamt 15 Wohnungen. Der Bau- und Umweltausschuss des Stadtrates erteilte dem Vorhaben der IGeBO Bau GmbH ohne Gegenstimme seinen Segen, wenngleich der Biergarten eine ausgiebige Diskussion auslöste.

Eines der beiden Häuser der IGeBO steht erhöht an der Mainberger Straße, das zweite wegen der Topografie tiefer Richtung Mainradweg. Eine gemeinsame Tiefgarage hat 17 Stellplätze. Sie wird via der heutigen Zufahrt auf das Grundstück erschlossen. Die bisherigen Flachdachbauten, zuletzt genutzt von einem Umzugsunternehmen als Lager, sind bereits abgerissen.

Die Häuser sind dreigeschossig, wobei das oberste Geschoss je ein rückgebautes Staffelgeschoss ist (umlaufend begehbar). Auf das zuvor geplante Pultdach verzichtete der Bauherr. Im Ausschuss wurde das mit Wohlwollen registriert, weil „das Volumen des Gebäudes“ direkt an der Ortseinfahrt „den Rahmen gesprengt hätte“, wie es Stadtrat Thomas End (SPD) formulierte. Insgesamt wird das Projekt als Verbesserung gesehen.

Vorgaben muss der Bauherr insofern beachten, als auf dem Grundstück Bodendenkmäler vermutet werden. Darüber informierte Bauverwaltungsamtsleiter Werner Duske die Stadträte bei der Projekt-Präsentation im Rathaus. Eine Lärmschutzmauer sei fallen gelassen worden. Dukse sprach auch die „mögliche Problematik“ durch den Biergarten an. Da in den Neubauten aber keine Fenster und Aufenthaltsräume in Richtung Biergarten vorgesehen seien, gebe es immissionsschutzrechtlich keine Probleme, was hieß: baurechtlich alles in Ordnung.

Der Biergarten spielte dennoch die Hauptrolle. Reginhard von Hirschhausen (Grüne) erinnerte an einen Bolzplatz, der schon vor der Wohnbebauung vorhanden und die Stadt die Bauherrn explizit auf seine Existenz hingewiesen hatte. Dennoch bekämpften Nachbarn den Bolzplatz, offensichtlich erfolgreich, die Tore seien jedenfalls entfernt. Hirschhausen wollte wissen: Wie verhält sich das mit dem Biergarten?

Baujurist Jan von Lackum klärte auf. Der Biergarten am Brückenbräu sei zwar Bestand. Diesen Schutz könne er aber verlieren, wenn er einige Jahre nicht also solcher genutzt werde. Andererseits ist der Biergarten baurechtlich vorhanden und der Immissionsschutz eingehalten. Von Lackum erinnerte aber auch, dass in den Häusern eines Tages Menschen wohnen. Vor Nachbeschwerden sei man, so die Erfahrung, nie gefeit.

Stadtrat End stellte fest, dass der Biergarten erstens die letzten zehn Jahre nicht betrieben worden sei, er zweitens wohl auch nicht den Kriterien der Biergartenverordnung entspreche, man aber die Kirche im Dorf lassen solle. Denn: In unmittelbarer Nähe gibt es den Höllen-Biergarten, größer und näher an der Wohnbebauung. Probleme gebe es keine, weshalb er dazu riet, an der Mainberger Straße keines herbeizureden. Zudem sieht es so aus, dass die strenge Regelung beim Freiausschank (bis 22 Uhr) „im Auflösen begriffen ist“. Mehr Lärm als ein Biergarten am Brückenbräu produzierten die Bundesstraße 26, die Bahn und der Main mit seinen Verkehren.

 
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  • H. K.
    Hallo zusammen, das ein Biergarten mitten in Schweinfurt im Wohngebiet funktioniert sieht man an der "neuen Schranne" am Friedhof. Wenn sich alle etwas zurück halten dann klappt das auch.
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