Sie fand es ungerecht, dass von ihrer seit 2014 gewährten Mütterrente in Höhe von 85,80 Euro nach Verrechnung mit ihren übrigen Einkünften und ihrer Hinterbliebenenrente nur ein paar Euro übrig bleiben. Also startete die Schweinfurterin Lilo Seybold (74) eine Unterschriftensammlung für eine Petition an den Bundestag (wir berichteten). Sie wollte erreichen, dass die Hinterbliebenenrente in Höhe von 60 Prozent der Rente des Verstorbenen gezahlt wird, ohne dass eigene Einkünfte angerechnet werden.
3745 Unterschriften
Mit diesem Anliegen war die Rentnerin im Januar 2015 an die Öffentlichkeit gegangen, hatte eine Unterschriftensammlung gestartet und großen Zuspruch erfahren. In Schweinfurt unterschrieben innerhalb weniger Stunden 540 Frauen und Männer. Viele außerhalb Schweinfurts baten Seybold um Listen und boten sich an, in ihrem Umfeld Unterschriften zu sammeln. Am Ende waren es 3745. Mithilfe des Schweinfurter SPD-Büros brachte Seybold die Petition auf den Weg nach Berlin zum zuständigen Ausschuss. Der empfahl dem Bundestag, dem Antrag nicht zu entsprechen, was dieser dann auch tat.
Damit bleibt alles beim Alten: Das den Freibetrag übersteigende eigene Einkommen werde zu 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet, heißt es im Schreiben des Petitionsausschusses. Zum anrechenbaren Einkommen zähle „auch der Bezug einer Regelaltersrente, die mitunter auch Kindererziehungszeiten beinhaltet“. Die Erwägungen des Gesetzgebers habe das Bundesverfassungsgericht „in langjähriger Rechtsprechung bestätigt und die Einkommensanrechnung auf Hinterbliebenenrenten entgegen der Auffassung der Petentin für verfassungsgemäß erklärt“. Seybold sieht ihren Einsatz trotzdem nicht als umsonst an. 3745 Unterstützer zeigten schließlich, dass viele Bürger die geltende Regelung für ungerecht hielten.