25 Euro soll der Sennfelder bezahlen – binnen vier Werktagen „Eingang auf unser Konto“. Darunter der vorgedruckte Überweisungsschein, nur Datum und Kennzeichen handschriftlich eingetragen, nicht einmal die Uhrzeit steht drin. Sein Sohn war am Donnerstagabend im Filmwelt-Kino und hatte die Karosse gegenüber auf dem Norma-Parkplatz abgestellt. Als er zurückkam, steckte der DIN-A-4-Zettel mit Zahlungsaufforderung hinter dem Scheibenwischer.
Nicht, dass ein Privatunternehmen auf seinem Grundstück Parkgebühren verlangt, erbost den Mann, sondern die Höhe der „Vertragsstrafe“, wie die 25-Euro-Forderung genannt wird. „Das zahle ich nicht“, sagt er und will – ausgestattet mit Verkehrsrechtsschutz – zum Anwalt gehen. Das plant er nicht alleine, eine ganze Reihe von Lesern haben sich an diese Zeitung gewendet, ihrem Unmut über „diese Abzocke“ fürs Parken nach Geschäftsschluss freien Lauf gelassen und rechtliche Überprüfung angekündigt. Ein anderer Mann, ebenfalls Kinobesucher, wollte ja bezahlen, aber der Automat war gegen 19.45 Uhr „Außer Betrieb“ – nach dem Kinobesuch fand er ein 25-Euro-Ticket an der Scheibe.
Die Fahrzeughalter kritisieren auch, dass neben der sehr kurzen Zahlungsfrist bei deren Nichteinhaltung „umgehend“ mit Halterfeststellung und Forderungseinziehung durch den Rechtsanwalt gedroht wird, wodurch „weitere Kosten“ entstünden. Die Drohungen stammen von einer Firma „SW-Service, Inh. T. Hanft“ in 97409 Schweinfurt, Postfach 4154. Eine echte Adresse der Firma, die das Geld will, steht nicht dabei, nur eine E-Mail-Adresse und eine Handynummer, die aber oft und über längere Zeit nicht erreichbar ist.
Aushänge warben für Parkplatz
Schließlich dringt die Redaktion doch zum „SW-Service“ durch, und Joachim Junkersdorf, zuständig für die „Außendienstabwicklung“, klärt über die Hintergründe des kostenpflichtigen Parkens auf. „SW-Service“ habe den Parkplatz von Norma gemietet und betreibe die Parküberwachung, die mit der Inbetriebnahme des neuen Kinos notwendig geworden sei. Deren Betreiber hätten mit Aushängen im Kino die kostenlosen Parkplätze des Norma-Parkplatzes gegenüber empfohlen, was „mit der Norma nicht abgesprochen war“.
In der Folge sei der Parkplatz teils schon ab 15 Uhr, wenn die ersten Filme starten, derart mit Fremdparkern gefüllt gewesen, dass bei der Norma selbst „der Geschäftsbetrieb zum Erliegen gekommen ist“. Das habe das Unternehmen zum Handeln veranlasst, so Junkersdorf. Eine Schrankenlösung sei erwogen, aber abgelehnt worden, weil sich der Verkehr hätte zurückstauen können. Also wurde ein Parkautomat aufgestellt – und zwar für Nichtkunden.
Wer dort parkt, ohne beim Discounter einzukaufen, muss zwischen einem und drei Euro zahlen. Das wird vom „SW-Service“-Personal auch überwacht und gilt auch in der Zeit, in der das Geschäft geschlossen hat, also zwischen 20 und 8 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen. Ab Nachmittag bis in die Nacht hinein stellen vorwiegend die Filmwelt-Besucher den Norma-Parkplatz zu. Am Montagabend sei der Parkplatz zu 60 bis 70 Prozent belegt gewesen, „im Automat waren aber nur 24 Euro“, sagt Junkersdorf. „Wir sind dabei, das noch transparenter zu machen“, auf den Automaten und die Parkplatzordnung noch besser hinzuweisen. „Wir wollen nicht nur abzocken“, aber die Autofahrer müssten akzeptieren, dass sie als Kinobesucher nicht einfach gratis den Norma-Parkplatz zuparken könnten.
Abschleppen wäre noch teurer
Überlegt werde derzeit, den Automaten schon ab 19.30 Uhr in Betrieb zu setzen. Und: Wer eine 25-Euro-„Vertragsstrafe“ kassiert hat und sagt, dass er die Hinweise nicht gesehen hat, könne auch mit einer Reduzierung rechnen. Aber: „Wie man in den Wald ruft, so schallt es zurück.“ Die Zahlungsfrist sei inzwischen auf sechs Werktage erweitert worden, und vor 14 bis 16 Tagen würden sowieso keine weiteren Maßnahmen eingeleitet. Die „Vertragsstrafe“ sei, so Junkersdorf, „das mildere Mittel“. Das scharfe, ebenfalls mögliche, wäre ein Abschleppen des Autos, das ein Mehrfaches kosten würde.
auch ich habe eine Zahlungserinnerung bekommen. Der einzige "Beweis" ist gar keiner. Das Nummernschild kann jeder überall fotografieren. Bei mir ging der Automat nicht und es war auch kein Zettel oder ähnliches am Auto. Man kann diese Dame ("Firma?") noch nicht mal erreichen, da keine Adresse angegeben wird, sondern nur ein Postfach. Unverschämt sind auch die Kosten, die sich wie folgt zusammensetzen.
3facher Stundensatz 3 €,
Vertragsstrafe 22 €,
Halterermittlerkosten 13,10 €,
Auslagen und Schreibentgelt 9,90 €.
Zum Glück steht nicht auch noch eine Schuhsohlen Abnützungspauschale auf der Rechnung.
Diese Rechnung geht jetzt erstmal zum Anwalt.
Und mein Geld geht weder in dieses Kino noch werde ich bei Norma einkaufen.
Wie legal ist diese Vorgehensweise?
Ich denke die Schilder auf dem Norma-Parkplatz sind wirklich groß genug. Lesen macht.......
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habe auch ein "Knöllchen" von City-Park-SW T. Hanft bekommen, als ich auf dem Norma-Parkplatz stand und damals nicht bezahlt. Heute kam nun die Mahnung einschließlich Halterermittlungskosten, Mahnkosten etc.? Darf eigentlich jeder anhand der Autonummer die Halterdaten erfahren, warum kann man diese Firma nicht telefonisch erreichen und ist dies überhaupt alles legal? Als nun ehemaliger "Norma-Kunde" interessiere mich sehr dafür und würde mich freuen, wenn jemand genaueres dazu weiß.
Das wichtigste zuerst: Auf Verkehrsportal.de gibt es anscheinend die Lösung: Aussitzen und nicht Zahlen, ggf. auf unbekannten Fahrer verweisen!
Mein Auto wurde vom gestrigen Fahrer dort um 19Uhr abgestellt, dieser warf Geld in den Automaten, der mit 'Ausser Betrieb' antwortete. Deshalb legte er einen Zettel aufs Armaturenbrett mit Ankunftszeit und dem Hinweis auf den defekten Automaten.
Beim Abholen fand sich dann das Schreiben mit der Vertragsstrafe.
Lob in diesem Fall an die Stadt, Norma und den Kinobetreiber!
Extralob an den Installateur des Automaten! Mit richtiger Konfiguration schluckt der auch ausserhalb der Parkzeit Geld und druckt das Ticket entsprechend aus - oder meint SW-Service mit 25€-Tickets mehr verdienen zu können?
Parkplätze sind in Schweinfurt ein bekannter Mangel. Die Stadt interessiert sich nicht, wo Anwohner, Mitarbeiter oder Handwerker parken. Es sei denn, ein Stadtrat ist betroffen.
Dafür wird in einigen Bereichen (z. B. Gebetshäuser, AFZ) von der Polizei und der Verkehrsüberwachung über die Parkwillkür einiger folgenlos hinweggesehen.
Jede Großstadt lässt bei schweren Parkverstößen wie z. B. Parken auf einen Behindertenparkplatz, in der Feuerwehrzufahrt, in zweiter Reihe usw. abschleppen.
In Schweinfurt - Fehlanzeige.
Da zeigt sich wieder einmal - Schweinfurt ist halt doch nur Provinz.
Die Entscheidung ab wann und wieviel Geld die Norma verlang, liegt unter anderen an ihren Öffnungszeiten. Und das ist auch gut so.
Mit dem BGH Urteil vom 5. Juni 2009 - V ZR 144/08 ist es jetzt zumindest auf jedem Privatparkplatz möglich, Falschparker abzuschleppen.
Und mit diesem Urteil müssen auch die Provinzler leben.
;-)
Zur Norma: Ist eigentlich schonmal früher jemandem aufgefallen, daß dort ein älterer Mann sein Unwesen auf dem Parkplatz trieb und die Leute verwarnte? Da war noch weit und breit kein Kino. Also gab es das Problem wohl schon immer, wenngleich sich es durch das Kino wohl forciert wurde.
Daß die Filmwelt allerdings ohne Erlaubnis Parkhinweise erteilt? Ich denke mal Norma wird mit allen Mitteln versuchen von den Strafzetteln abzulenken und eben auch behaupten, daß alle erzählen würden, man könne dort kostenlos parken.
Wie blöd ist das denn?
Zum Glück geh ich in ein anderes Kino
Die Stadt Schweinfurt hat aus Prestigegründen hier offenbar auch eine Baugenehmigung ohne Parkflächen erteilt. Nur Laien im Rathaus??