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Schweinfurt
Ohne Mund-Nasen-Schutz: Wegen Pseudo-Attest vor dem Richter
Er hatte sich mittels Ferndiagnose von einer Ärztin, bei der er nie war, vom Tragen der Corona-Maske befreien lassen. Der vermeintliche Trick ging aber nach hinten los.
Das Landgericht in Schweinfurt.
Foto: Horst Breunig | Das Landgericht in Schweinfurt.
Stefan Sauer
Stefan Sauer
 |  aktualisiert: 13.02.2024 08:20 Uhr

Schon zweimal war das Verfahren vor dem Amtsgericht Schweinfurt zur Verhandlung angesetzt – im März und im Mai. Zweimal wurde es vertagt. Jetzt aber konnte der Amtsrichter darüber entscheiden, ob ein Strafbefehl wegen des "Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse" gegen einen 31-Jährigen aus dem Landkreis Bad Kissingen zurecht ergangen ist, oder nicht.

Der Vorwurf: Am 9. Dezember letzten Jahres habe der Mann gegen 18 Uhr auf dem Weg zu einer Versammlung gegen Corona-Maßnahmen auf dem Schweinfurter Marktplatz die enge Keßlergasse passiert, in der damals Maskenpflicht angeordnet war. Entgegen dieser Verpflichtung trug der gelernte Maschinenbauingenieur aber keinen Mund-Nasen-Schutz sondern zeigte, wie auch sein Begleiter, den kontrollierenden Polizisten das Attest einer Ärztin aus Weinheim (Baden-Württemberg).

Darin stand, dass bei ihm "das Tragen eines Mundschutzes aus medizinischen Gründen kontraindiziert" sei. Dieses Attest habe der damals 30-Jährige ausgestellt bekommen, obwohl die Ärztin ihn nie untersucht habe, heißt es im Strafbefehl. Ein Pseudo-Attest also, aus dem Internet. Er habe es nach Bezahlung einer Gebühr "pauschal ausgestellt und zugesandt bekommen".

Polizisten sind skeptisch

Dasselbe windige Testat legte der Angeklagte vier Tage später bei einer genehmigten Versammlung gegen Corona-Maßnahmen in Bad Kissingen auf dem Rathausplatz, wo ebenfalls Maskenpflicht bestand, einem Polizisten vor. Für den Staatsanwalt ist die Sache klar: "Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse in zwei Fällen." Nachdem der 31-Jährige gegen den Strafbefehl über 80 Tagessätze à 50 Euro Einspruch eingelegt hatte, wurde die Sache nun vor dem Amtsgericht verhandelt.

Der Angeklagte, erschien ohne Mund-Nasen-Schutz im Gericht. Er legte nunmehr ein ausführlicheres Attest einer etwas wohnortnäheren Praxis vor, wonach er vom Tragen einer Maske befreit ist. Doch war die Ferndiagnose der Frau Doktor aus Baden-Württemberg ein echtes Gesundheitszeugnis? Schon die kontrollierenden Polizeibeamten waren skeptisch. Sie ließen den Mann im Dezember 2020 zwar ohne Munde-Nasen-Schutz teilnehmen, fotografierten aber das "Attest" und den Ausweis, um der Sache später nachzugehen. Ihr Ergebnis: Ein Fake-Attest. Sie leiteten Ermittlungen sowohl gegen den Mann als auch gegen die Ärztin ein, die laut dem Vorsitzenden Richter nach bisherigem Kenntnisstand wohl mehr als 1500 Pauschalatteste ohne vorherige Diagnose verschickt haben soll.

1400 Euro Strafe für das Fake-Attest

Der Verteidiger stellte zunächst infrage, ob es sich bei dem Schriftstück überhaupt um ein Gesundheitszeugnis handelt. Als der Bad Kissinger Polizeibeamte sagt, dass der Angeklagte das Pseudo-Attest ein weiteres Mal vorgezeigt habe, ohne, dass er dazu eine Anzeige schrieb, wird der Staatsanwalt hellhörig und stellt ein zusätzliches Strafverfahren in Aussicht. Das könne aber eingestellt werden, wenn der Angeklagte seinen Einspruch auf die Rechtsfolgen beschränkt – also die Strafhöhe.

So geschieht es schließlich. Der Gebrauch falscher Gesundheitszeugnisse in zwei Fällen wird eingeräumt. Die Ahndung: Statt 80 Tagessätze à 50 Euro kommen nun 70 Tagessätze à 20 Euro heraus, weil der gelernte Diplomingenieur gerade fürs Lehramt studiert und recht wenig Geld hat. Das Fake-Attest kostet ihn so aber immer noch 1400 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig.

 
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  • C. B.
    Die neue Einnahmequelle des Staates.....
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  • S. K.
    Er hatte es selber in der Hand. Hätte er sich an die Regeln gehalten, hätte der das Geld noch.
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    Und was ist mit der Ärztin? Bitte ordentlich verurteilen und Praxis schließen!
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  • M. Z.
    Und ich hoffe, die MP bleibt dran und berichtet, was mit der Ärztin wird.
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    Dumm und Dümmer und das trotz Abi! Der wird bestimmt ein guter Leerer! Autsch!
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  • M. E.
    Wieso dumm? Das Verhalten dieses evtl zukünftigen Berufsschullehrers, der damit mindestens nach A13 besoldet wird und aufsteigen kann bis A16, bezeichne ich als rotzfrech, respekts- und anstandslos und rücksichtslos! Und dieser kleine Gauner sucht sich ausgerechnet den Staat (oder Kommune) als Arbeitgeber aus? Das nenne ich klare Unterwanderung! Hoffentlich verhindert diese geringe Strafe nicht die Weitergabe der Daten!! So einen Betrüger möchte ich meinen Enkeln nicht zumuten!
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  • G. R.
    Seit wann sind berufsschullehrer in A 13 oder höher. Das ist falsch!! Verbeamtung ist nicht, da ein Eintrag im BZR erfolgt.
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  • M. E.
    Bitte keine Enten hier verbreiten! Dieser Typ ist Ingenieur, da vermute ich mal dass er sein Diplom gemacht hat, somit höherer Dienst. Tiefer angesiedelt sind die Fachlehrer, die sind in der gehobenen Laufbahn.
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  • S. K.
    ich hätte die Strafe nicht halbiert
    sondern verdoppelt!
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  • L. W.
    Womit bewiesen ist:

    Auch naturwissenschaftliche Akademiker mit Doppelstudium sind nicht davor gefeit irgendwelchen Verschwörungsthesen auf den Leim zu gehen.
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  • H. W.
    ...aber mir graut davor, dass der demnächst Jugendliche unterrichten soll.
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  • J. S.
    Keine Sorge vor frühzeitigem Ergrauen! Ob er Jugendliche unterrichten darf, wird der Dienstherr entscheiden. Es ist davon auszugehen, dass nach der Unterrichtung des Dienstherrn durch das Gericht, der Dienstherr oder zukünftige ein Diziplinarverfahren einleiten wird. Und zu einem Entschluss kommen wird. "Nehmen wir in oder besser nicht!"
    Das alles hätte er sich vorher überlegen müssen. "Geistreich" war es sicher nicht! Auch wegen der beruflichen Zukunft mit einem Dienstherrn. Auch das berufliche Umfeld, hier Umgang mit Schülern ist höchst "sensibel". Wie steht er jetzt da? Wie sieht er jetzt aus? Ich denke: "alt!"
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