Schon zweimal war das Verfahren vor dem Amtsgericht Schweinfurt zur Verhandlung angesetzt – im März und im Mai. Zweimal wurde es vertagt. Jetzt aber konnte der Amtsrichter darüber entscheiden, ob ein Strafbefehl wegen des "Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse" gegen einen 31-Jährigen aus dem Landkreis Bad Kissingen zurecht ergangen ist, oder nicht.
Der Vorwurf: Am 9. Dezember letzten Jahres habe der Mann gegen 18 Uhr auf dem Weg zu einer Versammlung gegen Corona-Maßnahmen auf dem Schweinfurter Marktplatz die enge Keßlergasse passiert, in der damals Maskenpflicht angeordnet war. Entgegen dieser Verpflichtung trug der gelernte Maschinenbauingenieur aber keinen Mund-Nasen-Schutz sondern zeigte, wie auch sein Begleiter, den kontrollierenden Polizisten das Attest einer Ärztin aus Weinheim (Baden-Württemberg).
Darin stand, dass bei ihm "das Tragen eines Mundschutzes aus medizinischen Gründen kontraindiziert" sei. Dieses Attest habe der damals 30-Jährige ausgestellt bekommen, obwohl die Ärztin ihn nie untersucht habe, heißt es im Strafbefehl. Ein Pseudo-Attest also, aus dem Internet. Er habe es nach Bezahlung einer Gebühr "pauschal ausgestellt und zugesandt bekommen".
Polizisten sind skeptisch
Dasselbe windige Testat legte der Angeklagte vier Tage später bei einer genehmigten Versammlung gegen Corona-Maßnahmen in Bad Kissingen auf dem Rathausplatz, wo ebenfalls Maskenpflicht bestand, einem Polizisten vor. Für den Staatsanwalt ist die Sache klar: "Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse in zwei Fällen." Nachdem der 31-Jährige gegen den Strafbefehl über 80 Tagessätze à 50 Euro Einspruch eingelegt hatte, wurde die Sache nun vor dem Amtsgericht verhandelt.
Der Angeklagte, erschien ohne Mund-Nasen-Schutz im Gericht. Er legte nunmehr ein ausführlicheres Attest einer etwas wohnortnäheren Praxis vor, wonach er vom Tragen einer Maske befreit ist. Doch war die Ferndiagnose der Frau Doktor aus Baden-Württemberg ein echtes Gesundheitszeugnis? Schon die kontrollierenden Polizeibeamten waren skeptisch. Sie ließen den Mann im Dezember 2020 zwar ohne Munde-Nasen-Schutz teilnehmen, fotografierten aber das "Attest" und den Ausweis, um der Sache später nachzugehen. Ihr Ergebnis: Ein Fake-Attest. Sie leiteten Ermittlungen sowohl gegen den Mann als auch gegen die Ärztin ein, die laut dem Vorsitzenden Richter nach bisherigem Kenntnisstand wohl mehr als 1500 Pauschalatteste ohne vorherige Diagnose verschickt haben soll.
1400 Euro Strafe für das Fake-Attest
Der Verteidiger stellte zunächst infrage, ob es sich bei dem Schriftstück überhaupt um ein Gesundheitszeugnis handelt. Als der Bad Kissinger Polizeibeamte sagt, dass der Angeklagte das Pseudo-Attest ein weiteres Mal vorgezeigt habe, ohne, dass er dazu eine Anzeige schrieb, wird der Staatsanwalt hellhörig und stellt ein zusätzliches Strafverfahren in Aussicht. Das könne aber eingestellt werden, wenn der Angeklagte seinen Einspruch auf die Rechtsfolgen beschränkt – also die Strafhöhe.
So geschieht es schließlich. Der Gebrauch falscher Gesundheitszeugnisse in zwei Fällen wird eingeräumt. Die Ahndung: Statt 80 Tagessätze à 50 Euro kommen nun 70 Tagessätze à 20 Euro heraus, weil der gelernte Diplomingenieur gerade fürs Lehramt studiert und recht wenig Geld hat. Das Fake-Attest kostet ihn so aber immer noch 1400 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig.
sondern verdoppelt!
Auch naturwissenschaftliche Akademiker mit Doppelstudium sind nicht davor gefeit irgendwelchen Verschwörungsthesen auf den Leim zu gehen.
Das alles hätte er sich vorher überlegen müssen. "Geistreich" war es sicher nicht! Auch wegen der beruflichen Zukunft mit einem Dienstherrn. Auch das berufliche Umfeld, hier Umgang mit Schülern ist höchst "sensibel". Wie steht er jetzt da? Wie sieht er jetzt aus? Ich denke: "alt!"