15 Bestellungen haben eine 37-Jährige und ihr Lebensgefährte (28) aus dem Landkreis Schweinfurt im ersten Halbjahr 2015 per Internet in Auftrag gegeben. Die Online-Versandhändler lieferten auch: viele Schuhe, Jacken, Shirts, Hosen, aber auch Spielzeug, zwei Helme und Motorradhandschuhe im Wert von über 2200 Euro. Nur bezahlen konnten die beiden nicht.
„Wir hatten eine finanzielle Krise“
Für diesen Betrug in 15 Fällen hatten sich die Frau und der Mann nun vor dem Amtsgericht zu verantworten. Die Hausfrau, Mutter dreier Kinder und Hartz-IV-Empfängerin, räumte die Taten vorbehaltlos ein. Er, gelernter Einzelhandelskaufmann, aber derzeit arbeitslos, wollte von einigen Bestellungen nichts gewusst haben. Dabei hatte er bei der polizeilichen Vernehmung gesagt: „Wir hatten eine finanzielle Krise, wir haben bestellt.“ Das hielt ihm die Amtsrichterin mehrfach vor. Und: „Sie hatten eine gemeinsame E-Mail-Adresse und Lieferanschrift.“ Sie gehe davon aus, dass die Betrugstaten auch gemeinsam begangen wurden.
Grundsätzlich hatten die Angeklagten nicht bestritten, die Waren bestellt zu haben, ohne sie bezahlen zu können. Einiges versuchten sie über ebay-Kleianzeigen auch gleich wieder zu Geld zu machen. Bei Online-Händlern, die sie mangels Zahlung unter ihrem richtigen Namen schon gesperrt hatten, tricksten sie einfach bei den Folgebestellungen: Mal wurde ein Buchstabe weggelassen, mal einer hinzugefügt, verändert oder ein anderer Vorname genommen.
Irgendwann fliegt die Sache auf
Irgendwann aber muss so ein Betrug auffliegen. Zwei der Versandhändler stellten Strafantrag. Nachdem beide Angeklagte mehrere Vorstrafen mitbrachten, darunter einschlägige wegen Betrugs, ging es diesmal trotz der nicht sehr hohen Schadenssumme nicht mehr mit Geldstrafen ab: Ein Jahr für sie, elf Monate für ihn, jeweils auf Bewährung. So urteilte nach zwei Stunden die Amtsrichterin. Die beiden Angeklagten wie auch der Staatsanwalt verzichteten auf Rechtsmittel. Das Urteil hat somit Rechtskraft.