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Schweinfurt
Verfahren nach Corona-Demo in Schweinfurt: Ohne Gefangene gibt es keine Gefangenenbefreiung
Warum eine "versuchte Gefangenenbefreiung" bei einer Corona-Demo in Schweinfurt zwar letztlich "halb so wild", aber dennoch eine Dummheit war und vor Gericht verhandelt wurde.
Bei der Demonstration von 'SWADS – Schweinfurter auf die Straßen' im April auf dem Volksfestplatz, kam es zu einer Situation, in der sich ein Ordner in die Arbeit der Polizei einmischte, die gerade damit beschäftigt war, die Personalien einer Demonstrantin festzustellen. Dies wurde als versuchte Gefangenenbefreiung strafrechtlich verfolgt. Vor dem Strafgericht wurde das Verfahren nun eingestellt.  
Foto: Anand Anders | Bei der Demonstration von "SWADS – Schweinfurter auf die Straßen" im April auf dem Volksfestplatz, kam es zu einer Situation, in der sich ein Ordner in die Arbeit der Polizei einmischte, die gerade damit beschäftigt ...
Helmut Glauch
Helmut Glauch
 |  aktualisiert: 13.02.2024 17:43 Uhr

"Versuchte Gefangenenbefreiung", wurde einem 52-Jährigen zur Last gelegt. Dafür hatte er eine Geldbuße bekommen. Dagegen hatte er Einspruch eingelegt, weshalb es vor dem Schweinfurter Strafgericht zur Verhandlung kam. Für den Beklagten eine gute Wahl, denn in dem Verfahren, zu dem der Beschuldigte ohne Anwalt erschien, stellte sich heraus, dass es zu einer Gefangenenbefreiung erst einmal eine Gefangene braucht, die es in diesem Fall im Sinne des Gesetzbuches gar nicht gab.     

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