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GEROLZHOFEN
Nur bei Bedarf muss gekehrt werden
Norbert Vollmann
Norbert Vollmann
 |  aktualisiert: 02.04.2019 13:35 Uhr

Beschlossen hat der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung eine Neufassung der „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter“. Der Begriff Neufassung wurde deshalb gewählt, weil darin zugleich verschiedene Änderungen, die im Lauf der vergangenen Jahre erfolgten, eingearbeitet worden waren.

Der Grund für die jüngste Änderung war, dass die Verordnung der Stadt Gerolzhofen bisher vorsah, dass der Kehrpflicht „mindestens einmal im Monat“ nachgekommen werden muss. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hält derartige pauschale Regelungen wie „mindestens einmal je Monat“ jedoch inzwischen für nicht mehr zulässig. Der jetzt beschlossene Entwurf stellt deshalb nur auf den Bedarf ab, sprich, wenn sich dieser als angezeigt erweisen sollte.

Der Verordnungsentwurf entspricht ansonsten dem Muster des Bayerischen Gemeindetags. Alle anderen am Verordnungsentwurf vorgenommenen Ergänzungen und Veränderungen, die über den erwähnten Passus in Sachen Kehrpflicht hinausgehen, waren im Wesentlichen rein redaktioneller und nicht von substanzieller Art, wie Verwaltungsleiter Johannes Lang weiter zu dem Thema ausführte.

Arnulf Koch erinnerte an den zuweilen von unbebauten Grundstücken ausgehenden Pflanzenwildwuchs auf öffentlichen Flächen. Johannes Lang versicherte ihm, dass darauf von der Verwaltung geschaut werde.

 
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