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Gerolzhofen
Nützelbach II: Erste Hürde fürs Bürgerbegehren genommen
In nur einer guten Woche brachten die Initiatoren des geplanten Bürgerbegehrens gegen das Baugebiet "Nützelbach II" über 1000 Unterschriften für ihr Vorhaben zusammen.
Über 1000 Menschen haben auf den Listen für das geplante Bürgerbegehren gegen das Baugebiet 'Nützelbach II' unterschrieben. Das Bild zeigt die beiden Initiatoren (von links) Mario Döpfner und Matthias Braun bei der Übergabe an Bürgermeister Thorsten Wozniak.
Foto: Matthias Braun | Über 1000 Menschen haben auf den Listen für das geplante Bürgerbegehren gegen das Baugebiet "Nützelbach II" unterschrieben.
Norbert Vollmann
Norbert Vollmann
 |  aktualisiert: 03.12.2019 11:02 Uhr

Nur eine gute Woche nach Beginn der Unterschriftensammlung gegen das Baugebiet „Nützelbach II“  konnten zwei Vertreter der Initiative, Mario Döpfner und Matthias Braun, nun das Bürgerbegehren mit den nötigen Unterschriften bei der Stadtverwaltung in Gerolzhofen einreichen. Bürgermeister Thorsten Wozniak nahm die Mappe mit den Listen persönlich entgegen, heißt es dazu in einer Pressemitteilung.

In dieser kurzen Zeit haben die Familien Döpfner, Traber und Braun demnach über 1000 Unterschriften für das Bürgerbegehren bekommen. Weitere werden noch während der Prüfung der Unterlagen nachgereicht.

Es sei überwältigend, wie groß die Resonanz war, so berichtet der Pressemitteilung zufolge Heidemarie Balling, die auch eifrig Unterschriften gesammelt hat.
Der Dank der Initiatoren des Bürgerbegehrens gilt allen, die sie bei der Unterschriftenaktion unterstützt haben sowie den Verantwortlichen der Einkaufsmärkte Rewe  Götzelmann und Tegut für die Möglichkeit, dort die Bürgerinnen und Bürger informieren zu können und so Demokratie zu ermöglichen.

Seitens der Initiatoren ist man sich sicher, dass damit das nötige Quorum von Anträgen für das Bürgerbegehren vorliegt, um einen Bürgerentscheid herbeizuführen. Hierfür sind bekanntlich die Unterschriften von zehn Prozent der rund 5400 Wahlberechtigten, erforderlich. Das sind bezogen auf die Stadt Gerolzhofen 540 gültige Stimmen.

In Artikel 18a der Bayerischen Gemeindeordnung heißt es zum weiteren Fortgang des Verfahrens:
„Über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheidet der Gemeinderat unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Einreichung des Bürgerbegehrens.“

 
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