
Rund 80 Besuchern nutzten die vom CSU-Ortsverband gebotene Gelegenheit, sich bei einer kostenlose Informationsveranstaltung im Pfarrer-Hersam-Haus von Notar Dr. Felix Wobst die geplante Reform erklären zu lassen und ihm Fragen zu stellen. Folgender Text ist einer Pressemitteilung des CSU-Ortsverbands entnommen.
Dr. Wobst, der vor gut einem Jahr das Notariat in Gerolzhofen übernommen hatte, ging das komplexe Thema Grundsteuerreform logisch und klar an. Er erklärte, dass die Grundsteuerreform kein neues Konstrukt zur Beschaffung von neuen Steuern sei, sondern, wie der Bestandteil "Reform" schon sagt, nur eine Korrektur einer schon lange bestehenden Steuer ist. Es sei auch kein Ziel der Reform, höhere Steuern zu generieren. Eine Reform sei nötig, nachdem das Bundesverfassungsgesetz die Grundsteuer in ihrer jetzigen Form für verfassungswidrig erklärt hatte.
Die Grundsteuer bemesse sich aus dem Wert der jeweiligen Immobilie. Diese Wertfeststellung wurde allerdings das letzte Mal im Jahr 1964 ermittelt. Beim Planen der Reform hätten zwei Modelle konkurriert, das Kostenwertmodell und das Bodenwertmodell.
Kostenwertmodell und Bodenwertmodell
Beim Kostenwertmodell werden die tatsächlichen Baukosten zugrunde gelegt, beim Bodenwertmodell der reine Grundstückswert. Nachdem die Wahl des Modells Ländersache war, habe man sich in Bayern für das Bodenwertmodell entschieden. Dr. Wobst ging besonders auf die Grundsteuer B ein, die sich auf Grundstücke, die baulich genutzt werden, bezieht. Sie berechne sich nach einem Betrag mit 0,04 Euro/Quadratmeter für die Grundstücksgröße, einem Betrag (0,35 Euro/qm) für die Wohnfläche und einem Betrag für eventuell vorhandenes Gewerbe (0,50 Euro/qm).
Diese Beträge werden mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert. Allerdings würden diese Hebesätze ab 2025 neu festgelegt werden, so dass man aktuell noch keine verbindlichen Steuerbeträge ermitteln könne.
Steuererklärung bis 31. Oktober einreichen
Ab 1. Juli 2022 sind dann alle Grundbesitzer aufgefordert, ihre Steuererklärung digital oder in Papierform bis zum 31. Oktober einzureichen. Zur Ermittlung der Grundstücksgröße gibt es verschiedene Möglichkeiten: Entweder der Gang zu Notar oder Grundbuchamt, Daten aus Kaufverträgen oder unter dem zwischen dem 1. Juli und 31. Dezember kostenlos nutzbaren Online-Angebot unter https://www.ldbv.bayern.de/produkte/grundsteuer.html. Vollzogen wird die Steuer ab dem Jahr 2025.
Es schloss sich eine lebhafte Fragerunde an. CSU-Ortsvorsitzender Christopher Siepak dankte Wobst für den kurzweiligen und formativen Vortrag.