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Niederwerrn
Niederwerrner Schausteller klagt gegen Freistaat
Während deutsche Schausteller zum Protest nach Berlin fahren, liegt die Normenkontrollklage eines unterfränkischen Unternehmers bereits beim Verwaltungsgerichtshof in München.
Schausteller-Chef Karl Uebel aus Niederwerrn (Lkr. Schweinfurt) sieht in einer Bestimmung der Bayerischen Infektionsschutzverordnung ein faktisches Berufsverbot und klagt dagegen mit zwei Mitstreitern vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Im Bild: Gäste in einem Fahrgeschäft von 'Uebel & Sachs' beim Volkacher Weinfest im August 2019.
Foto: Patty Varasano | Schausteller-Chef Karl Uebel aus Niederwerrn (Lkr. Schweinfurt) sieht in einer Bestimmung der Bayerischen Infektionsschutzverordnung ein faktisches Berufsverbot und klagt dagegen mit zwei Mitstreitern vor dem ...
Stefan Sauer
Stefan Sauer
 |  aktualisiert: 15.07.2024 09:36 Uhr

Die deutschen Schausteller sehen sich "durch das Verbot von Großveranstaltungen bis mindestens Ende Oktober faktisch mit einem Berufsausübungsverbot belegt", schreiben sie auf der Homepage ihres Verbands. Ihre letzten Einnahmen hätten sie auf den Herbstkirmessen oder Weihnachtsmärkten 2019 erzielt. Mehr als 5000 Familienunternehmen seien massiv in ihrer Existenz bedroht.

Rollende Großkundgebung in Berlin

Um auf diese dramatische Situation aufmerksam zu machen, organisiert der Deutsche Schaustellerbund (DSB) am 2. Juli eine "rollende Großkundgebung" mit Schaustellerfahrzeugen zum Brandenburger Tor in Berlin. Ihr Argument: Wenn die Geschäfte in Fußgängerzonen und Einkaufszentren wieder öffnen, Strandpromenaden zum Flanieren einladen, Cafés, Biergärten und Restaurants Gäste bewirten dürften, müsse auch "eine kleine Stadt, errichtet aus Kirmesgeschäften, aufgebaut unter freiem Himmel und an frischester Luft, stattfinden" können.

Mit Anwaltsschreiben vom 29. Juni hat der Chef der Niederwerrner Schaustellerfirma "Uebel & Sachs", der mit seinen Geschäften im Jahr 20 Veranstaltungen bestückt - darunter das Volkacher Weinfest - zusammen mit zwei Kollegen eine Normenkontrollklage bein Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht. Das Ziel: Die Bestimmung in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 19. Juni 2020, nach der Veranstaltungen und öffentliche Festivitäten landesweit untersagt sind, soll für ungültig erklärt und bis zur endgültigen Entscheidung außer Kraft gesetzt werden.

Wie ein Berufsverbot für Schausteller

Karl Übel und seine beiden Mitkläger sehen sich und ihre Kollegen durch das pauschale bayerische Volksfestverbot in ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit massiv benachteiligt und teils in der Existenz bedroht. Dies komme einem Berufsverbot gleich, heißt es in ihrer Antragsschrift. An diesem Mittwoch hat Karl Uebel - er ist auch Vorsitzender des Fränkischen Schaustellervereins - von einem seiner Mitkläger erfahren, dass deutschlandweit Schausteller mit 1300 Fahrzeugen auf dem Weg nach Berlin sind. Am Donnerstag wollen sie vor dem Brandenburger Tor demonstrieren.

 
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Kommentare
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  • D. H.
    Großveranstaltungen sind nun mal gefährlich. Da kann sich das Virus wieder rasant ausbreiten, wie wir an vielen Beispielen sehen. Hier geht es nicht um Berufsverbot sondern um notwendige Maßnahmen, um die Bevölkerung zu schützen.
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  • I. E.
    Ich find es schon echt heiß - alles schreit nach dem Staat, als ob der was dafür könnte!
    Sowas ist auch immer unternehmerisches Risiko!
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  • P. R.
    Endlich greift mal jemand durch! Leider habe ich keinen Beruf indem ich das auch so machen könnte! Diese Grundrechtsverletzungen müssen ein Ende haben! Die Maßnahmen stehen in keinem Verhältnis zu den Zahlen!
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  • J. B.
    Wem es hier nicht gefällt der kann gerne auswandern.
    Wie wäre es mit der Türkei, Russland oder China.
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  • G. R.
    Das Posting verstößt gegen unsere Netiquette und wurde daher gesperrt.
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