Der Landkreis Schweinfurt und der Kreisjugendring (KJR) haben einen neuen Grundlagenvertrag. Der bisherige Vertrag aus dem Oktober 2019 wurde überarbeitet und an aktuelle Bedarfe im Bereich der Jugendarbeit angepasst. Folgende Informationen sind einer Pressemitteilung des Landratsamtes Schweinfurt entnommen. Der Vertrag legt eine klare Aufgabenverteilung zwischen dem Landkreis und dem Kreisjugendring fest und regelt die finanzielle Förderung durch den Landkreis.
Neu ist etwa das "40:60"-Modell: Um auch Kindern und Jugendlichen aus finanzschwächeren Familien eine Teilnahme an Freizeiten zu ermöglichen, haben sich Verwaltung und Kreisjugendring auf ein neues Bezuschussungsmodell für mehrtägige Freizeiten und Aktivitäten geeinigt. Das Modell bedeutet, dass nur noch 40 Prozent der Kosten von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern bezahlt werden müssen, die verbleibenden 60 Prozent werden aus Mitteln des Landkreises bezuschusst.
Als Beispiel soll hier die Pfingstferienmaßnahme an der Ostsee genannt werden: Trotz Nutzung sämtlicher Einsparpotenziale bei Unterkunft und vor-Ort-Aktivitäten würde für diese Freizeit ein Teilnahmebeitrag von rund 600 Euro pro Person fällig werden. Durch das Bezuschussungsmodell verbleiben lediglich rund 240 Euro Teilnahmebeitrag.
Offiziell unterzeichnet
Für Tagesveranstaltungen beträgt der Zuschuss des Landkreises 40 Prozent, die Eigenbeteiligung der Teilnehmenden liegt bei 60 Prozent. Beschlossen wurde der neue Vertrag einstimmig vom Jugendhilfeausschuss. Nun haben ihn Landrat Florian Töpper und KJR-Vorsitzender Christoph Simon offiziell unterzeichnet.
Im neuen Grundlagenvertrag wurden auch die Ergebnisse einer personellen Bedarfsanalyse im Auftrag des Bayerischen Jugendringes berücksichtigt, sodass eine Erweiterung der personellen Ausstattung des Kreisjugendringes vertraglich festgeschrieben wurde. Die Personalkosten werden vom Landkreis zu 100 Prozent übernommen. Insgesamt erhöht sich damit die Finanzierung durch den Landkreis um 53 Prozent des bisherigen Haushaltsansatzes auf 366.000 Euro. Unverbrauchte Mittel fließen nach dem Jahresabschluss wieder an den Landkreis zurück.